Professor Dr. Thomas Petri ist der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie Mitglied im Wissenschaftsbeirat der ZD.
Lutz Bergmann/Roland Möhrle/Armin Herb (Hrsg.), Datenschutzrecht, Kommentar, Loseblattwerk mit 65. und 66. Aktualisierung, München (Boorberg) 2024, ISBN 978-3-415-00616-4, 148 EUR
ZD-Aktuell 2024, 04513 Überarbeitet worden sind zunächst die Kommentierungen zu Art. 3, 31, 32, 36, 59, 89, 90 DS-GVO, die allesamt noch aus der Zeit vor Geltungsbeginn der DS-GVO stammten. Die Erläuterungen zu Art. 3, 31, 36 und 59 DS-GVO werden sparsam ergänzt. Das ist angemessen, weil es in Bezug auf diese Vorschriften keine bedeutsame Entwicklung der Rechtslage gegeben hat. Eine gewisse Ausnahme bildet die Kommentierung zu Art. 3 DS-GVO. Sie bleibt in ihrer Struktur zwar unverändert, ist aber zum Teil erheblich aktualisiert und ergänzt worden. Unter anderem gehen die neuen Rn. 1a, 5a und 28a auf die Leitlinien des EDSA zum räumlichen Anwendungsbereich ein (Leitlinien 3/2018 in der Version v. 12.11.2019). Zu Recht ausführlicher fallen die Ergänzungen zu Art. 89 und 90 DS-GVO aus. Noch deutlicher angewachsen ist die Kommentierung zu Art. 32 DS-GVO: Für den BMH bemerkenswert umfangreich fallen hier die Ausführungen zur Verschlüsselung aus (Rn. 53a-53e) – ein Indiz dafür, dass die Herausgeber diesem Aspekt eine besondere Praxisrelevanz beimessen. Bemerkenswert ist zudem, dass sowohl die 65. als auch 66. EL die Kommentierung zu Art. 32 DS-GVO anfassen: die 66. EL nimmt weitere Hinweise zur einschlägigen Rechtsprechung des EuGH (Rn. 1b-1d) und zur Gesetzeslage (Rn. 6c-6f) auf.
Deutlich früher als die o.g. Artikel sind die praxisrelevanten Art. 82-83 DS-GVO überarbeitet worden. Zu diesen Vorschriften sind zahlreiche gerichtliche Entscheidungen und einige aufsichtsbehördliche Hinweise veröffentlicht worden, die in der Kommentierung ausgewertet werden.
Im Bereich des BDSG wurden mit den Erläuterungen zu den §§ 17-20, 27-28 sowie 40-46 BDSG fast alle verbliebenen Lücken in der Kommentierung des BDSG geschlossen. Mit der 66. EL haben die Herausgeber überdies den Bereich Multimedia und Datenschutz (MMuD) komplett überarbeitet – eine Aufgabe, die man offenbar angesichts der vordringlichen DS-GVO-Kommentierungen „geschoben“ hatte. In beiden Bereichen (BDSG und MMuD) wurden neben neuer Rechtsprechung insbesondere die europäische Rechtsakte berücksichtigt, die im Zusammenhang mit der europäischen Datenstrategie stehen. Entsprechendes gilt für die nationale Gesetzgebung zur Umsetzung der EU-Datenstrategie, insbesondere das TTDSG.
Insgesamt fällt auf, dass die Verfasser bemüht sind, die Kommentierungen zu den DS-GVO-Artikeln stärker als bisher mit den Vorschriften des BDSG zu verzahnen. Wie üblich liegt das Hauptaugenmerk auf die Praxisrelevanz: Änderungen betreffen zumeist wichtige Rechtsprechung und die Gesetzgebungsentwicklung oder sie enthalten Hinweise auf Muster und sonstige Praxishilfen.
Überflüssig war allerdings die Überarbeitung des Literaturverzeichnisses: Sie nimmt zwar mehrere Titel zum TTDSG sowie zum Landesdatenschutzrecht auf und macht punktuell Angaben zu Neuauflagen. In Bezug auf die Standardliteratur zur DS-GVO und zum BDSG unterbleibt allerdings ganz überwiegend eine Aktualisierung des Literaturverzeichnisses. Das wirft die Frage nach dem Sinn einer solchen Übersicht auf.