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Die Inhaberin eines Sportgeschäfts war mit ihrem Vorgehen gegen die baden-württembergische Beschränkung der Verkaufsfläche auf 800 qm im sonstigen Einzelhandel teilweise erfolgreich. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat mit Beschluss vom 30.04.2020 entschieden, die Beschränkung sei gleichheitswidrig, da der Handel mit Kraftfahrzeugen und Fahrrädern sowie der Buchhandel, für die keine Verkaufsflächenbegrenzung gelte, ohne sachlichen Grund privilegiert werde. Die Begrenzung der Verkaufsfläche auf 800 qm bleibe aber vorläufig bis zum 03.05.2020 in Kraft (Az.: 1 S 1101/20, unanfechtbar).
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Im Streit um Rückforderungen von Verlusten aus illegalen Sportwetten hat der BGH den EuGH um Vorabentscheidung gebeten. Luxemburg soll klären, ob die Nichtigkeit von Wettverträgen mit der Dienstleistungsfreiheit vereinbar ist. Der BGH hat selbst eine klare Tendenz.
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Vorige Woche hat das Bundesinnenministerium das Magazin "Compact" verboten. Jetzt wehrt sich das rechtsextreme Blatt vor Gericht. Es seien sowohl eine Klage als auch ein Eilantrag eingegangen, teilte ein Sprecher des BVerwG mit.
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Die rockerähnliche Gruppierung "United Tribuns" bleibt verboten – einschließlich ihres Chapters "United Tribuns Northside". Dieses habe sich nicht von den strafgesetzwidrigen Zwecken der Hauptvereinigung distanziert, so das BVerwG.
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Eltern von Grundschulkindern müssen einen Nachweis darüber vorlegen, dass das Kind ausreichend gegen Masern geimpft ist oder immun gegen die Krankheit ist – ansonsten droht ein Zwangsgeld. Das hat nun das OVG Münster bestätigt.
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Seit Februar gibt es in Hamburg die Bezahlkarte für Asylbewerber. Nun hat das SG Hamburg entschieden, dass deren starre Bargeldobergrenze nicht geeignet ist, alle Lebensumstände wie beispielsweise von Schwangeren oder Familien mit Kleinkindern rechtmäßig zu berücksichtigen.
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