TOP-THEMA:SCHUTZ DER DEMOKRATIE
Pro & Contra
Pro
Contra
Das Recherchenetzwerk Correctiv muss seine Berichterstattung über das inzwischen berühmte Potsdamer Treffen nicht weiter ändern. Der Jurist Ulrich Vosgerau, der daran teilgenommen hat, sei nicht unzutreffend oder sinnentstellend wiedergegeben worden, so das OLG Hamburg.*
Das LG München muss den größten Schadensersatzprozess gegen ein Lkw-Kartell noch einmal aufrollen. Das OLG München hob das landgerichtliche Urteil am Donnerstag auf, weil die Klage entgegen der Ansicht des LG zulässig sei. Viele Fragen seien aber noch offen.
Ampel-Koalition und Unionsfraktion verhandeln weiter über einen Gesetzentwurf zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor Extremisten. Aus der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag wurden der Deutschen Presse-Agentur in Berlin am Donnerstag entsprechende Gespräche bestätigt. Eine Einigung zu dem Entwurf gibt es noch nicht.
Verbraucherschützer haben im Diesel-Musterprozess um Schadensersatzansprüche gegen Mercedes-Benz einen Teilerfolg erstritten: Das OLG Stuttgart hat bestätigt, dass in bestimmten Dieseln unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut sind. Mercedes-Benz hat bereits angekündigt, in Revision zu gehen.
Die teilweise Legalisierung von Cannabis in Deutschland ist endgültig beschlossen. Offen ist allerdings noch, wieviel Cannabis künftig am Steuer erlaubt ist. Eine vom Bundesverkehrsministerium eingesetzte Arbeitsgruppe hat am Donnerstag einen THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml vorgeschlagen – das entspricht etwa 0,2 Promille Alkohol.