Zehn Jahre nach der Verstaatlichung der HRE

Zehn Jahre nach der Zwangsverstaatlichung der Münchner Skandalbank Hypo Real Estate (HRE) ist kein Ende der finanziellen und juristischen Aufarbeitung in Sicht. Einst ein auf internationaler Bühne agierender Dax-Konzern, führt die HRE mittlerweile ein Schattendasein als staatliche GmbH, die in erster Linie mit dem Führen von Gerichtsprozessen beschäftigt ist: als Klägerin und Beklagte gleichzeitig. Denn weder die Klagen der HRE gegen frühere Vorstände noch die Klagen ehemaliger Aktionäre gegen die Bank sind bislang entschieden. “Vom Abschluss dieser Klageverfahren hängt ab, wann die HRE als Gesellschaft aufgelöst werden kann“, erklärt das Bundesfinanzministerium am 14.10.2019 auf Anfrage gegenüber Medienvertretern. “Der Geschäftszweck der HRE ist ihr eigener Rückbau.“

Schieflage der HRE in der Finanzkrise führte zur Verstaatlichung

Vor zehn Jahren war die HRE nahezu täglich in den Schlagzeilen. Die Immobilienbank war im Zuge der Finanzkrise in eine so gefährliche Schieflage geraten, dass der Bund sich zur Verstaatlichung entschloss, um die ansonsten sichere Pleite zu verhindern. Am 13.10.2009 wurden die letzten widerstrebenden Aktionäre mit einer Zwangsabfindung herausgedrängt, der Bund war damit hundertprozentiger Eigentümer. Die Verstaatlichung sollte eine noch viel größere Katastrophe verhindern. Eine Insolvenz hätte mutmaßlich einen Flächenbrand mit weiteren Bankpleiten nach sich gezogen.

Hilfen kosteten Steuerzahler Milliarden

Die überschlägige Kostenschätzung zehn Jahre später: an die 15 Milliarden Euro, zusammengesetzt aus den milliardenschweren Staatshilfen und den Verlusten der 2010 ausgegliederten Bad Bank. Der Bund stabilisierte die HRE Ende vergangenen Jahrzehnts mit Geldspritzen von fast zehn Milliarden Euro. Davon stehen beim Finanzmarktstabilisierungsfonds noch 7,6 Milliarden Euro in den Büchern. Auf der Haben-Seite zahlten HRE und die 2010 ausgegliederte Bad Bank FMS Wertmanagement 800 Millionen Euro Garantiegebühren für Bürgschaften an die Staatskasse zurück. Die Schlussbilanz der Staatshilfen steht aus und hängt vom Ausgang verschiedener Klagen ab.

Verwertung der HRE-Altlasten derzeit mit Überschuss

Die Bad Bank hat in Summe bislang ebenfalls viel Geld verloren. 2010 gliederte die Bundesregierung HRE-Altlasten mit einem nominalen Wert von 175 Milliarden Euro in die Abwicklungsanstalt aus. Tatsächlich verloren gingen davon etwa 10 Milliarden Euro, ein Großteil davon zurückzuführen auf den Schuldenschnitt für Griechenland 2011. Seitdem erwirtschaftet die FMS Wertmanagement gar Gewinne mit der Verwertung der alten HRE-Papiere, aber zu wenig, um die anfänglichen Verluste mit den griechischen Staatsanleihen auszugleichen. Von 2012 bis 2018 waren es insgesamt 1,3 Milliarden Euro Gewinn. Neugeschäft darf die Bad Bank nicht machen. Ihr Daseinszweck besteht ausschließlich darin, HRE-Altlasten zu verwerten. Auf Dauer sind auch ohne weitere Schuldenschnitte rote Zahlen in Aussicht. 

Langfristig werden die Kosten die Erträge übersteigen

Bei der Bad Bank wird die Abschlussrechnung möglicherweise erst in Jahrzehnten vorliegen, wenn kein Einziger der 2009 Beteiligten noch am Leben sein wird. Der frühere HRE-Vorstandschef Georg Funke starb bereits im vergangenen Jahr. Ende 2018 hatte die Abwicklungsbank noch gut 69 Milliarden HRE-Papiere in den Büchern. Die langlebigsten dieser Papiere haben Laufzeiten bis zum Jahr 2078. Da das Portfolio jedes Jahr kleiner wird, schrumpfen naturgemäß auch die Erträge. Doch da der Betrieb der Abwicklungsbank viel Geld verschlingt, werden eines Tages die Kosten die Erträge übersteigen. Der frühere Chef Stephan Winkelmeier schätzte im Frühjahr 2018, dass die FMS Wertmanagement spätestens Mitte des nächsten Jahrzehnts rote Zahlen schreiben wird. “Wir haben vor, nicht hier zu sitzen, bis wir alle Verwesungsgeruch haben“, sagte Winkelmeier damals. Diesen Vorsatz hat der Bankier umgesetzt: Er ist nun Chef der BayernLB.

Juristische Auseinandersetzungen halten weiter an

Der ursprüngliche Plan des Bundesfinanzministeriums sah vor, die Bad Bank 2020 wieder aufzulösen. Das erwies sich als nicht sinnvoll. “Ein Verkauf der verbliebenen Vermögenswerte und der zugehörigen Derivate wäre in kurzer Zeit nur unter Hinnahme immenser Verluste möglich“, erklärt das Bundesfinanzministerium. Daher arbeite die FMS Wertmanagement derzeit an einem “mittelfristigen Zielbild“. Seitdem gibt es juristische Auseinandersetzungen zwischen HRE und ihren ehemaligen Vorständen auf der einen und ehemaligen Aktionären und HRE auf der anderen Seite. Bislang wurden die Klagen ehemaliger HRE-Anteilseigner gegen die Zwangsverstaatlichung abgewiesen, kein Aktionär sah Geld. Über einen Verfahrenskomplex wird noch in der Rechtsmittelinstanz entschieden.

Redaktion beck-aktuell, Carsten Hoefer, 14. Oktober 2019 (dpa).