Zahl der Dieselverfahren bei den hessischen Landgerichten rapide gestiegen

Die Zahl der Dieselverfahren ist bei den hessischen Landgerichten innerhalb eines Jahres rasant um ungefähr 650% gestiegen. Dies teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 25.02.2019 mit. 610 im Jahr 2017 eingegangenen Verfahren stünden 4.655 Eingänge im Jahr 2018 gegenüber. Auch 2019 sei dieser Trend bislang ungebrochen. OLG-Präsident Roman Poseck sieht in der Dimension der Dieselverfahren eine große Herausforderung für die Justiz.

Hauptsächlich Rückabwicklungsbegehren von Diesel-Käufern

Wie das OLG ausführt, handelt es sich bei den Verfahren ausschließlich um Zivilverfahren. In den meisten Fällen begehrten die Kläger die Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein Fahrzeug im Hinblick darauf, dass dieses andere als die zugesagten Abgaswerte habe. Alle neun Landgerichte seien in etwa in gleicher Weise von dem Verfahrensanstieg betroffen. Die Bearbeitung der Verfahren sei aufwändig. Jeder Einzelfall müsse individuell in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht geprüft und gewürdigt werden.

Berufungen in Dieselverfahren mehr als verzehnfacht

Auch das OLG verzeichne bereits einen massiven Anstieg an Berufungen in Dieselverfahren. Diese Verfahren hätten sich binnen Jahresfrist mehr als verzehnfacht, von 40 Verfahren im Jahr 2017 auf 500 Verfahrenseingänge 2018. Bis Mitte Februar 2019 seien bereits 185 weitere Verfahren hinzugekommen. Hoch gerechnet auf das laufende Jahr wären das fast 1.500 Eingänge in 2019, erklärt Poseck.

Auswirkungen des BGH-Hinweisbeschlusses noch unklar

Während bei den Landgerichten in den bereits abgeschlossenen Fällen  in der Regel Entscheidungen durch Urteil zu treffen gewesen seien, hätten sich die Parteien in den beim OLG anhängigen Verfahren meistens vor der mündlichen Verhandlung geeinigt. Es bleibe abzuwarten, ob und inwieweit sich die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in einem am 22.02.2019 veröffentlichten Hinweisbeschluss auf die Führung der Verfahren auswirken würden.

Musterfeststellungsklage bislang ohne spürbare Effekte

Die 2018 neu eingeführte Musterfeststellungsklage habe bislang keine spürbaren Auswirkungen auf die Eingänge der individuellen Klagen gehabt. Im Gegenteil: Trotz der Möglichkeit der Musterfeststellungsklage gingen viele Verbraucher offensichtlich weiter den Weg der individuellen Klage.

Redaktion beck-aktuell, 25. Februar 2019.