Wien: Rechtsstreit um Hass-Postings gegen Ex-Abgeordnete geht in neue Runde

Ein Rechtsstreit in Österreich um Hass-Postings gegen die Grünen-Politikerin Sigrid Maurer und ihre Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen übler Nachrede wird neu aufgerollt. Das Oberlandesgericht Wien befand, dass die erste Instanz die Hinweise auf den Urheber der obszönen Nachrichten nicht ausreichend gewürdigt habe.

Politikerin in erster Instanz wegen übler Nachrede verurteilt

Die 33-jährige Sigrid Maurer, die von 2013 bis 2017 für die Grünen im Nationalrat saß, hatte die bei Facebook an sie gerichteten Nachrichten öffentlich gemacht und den Inhaber eines Biergeschäfts beschuldigt, der Verfasser zu sein. Der wiederum stritt alles ab und verklagte die Ex-Abgeordnete. Maurer wurde in erster Instanz wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe verurteilt.

OLG: Latte für Wahrheitsbeweis zu hoch angesetzt

Dazu teilte das OLG am 12.03.2019 mit, das Landgericht habe bei seinem Urteil vom Herbst 2018 die Latte für den Wahrheitsbeweis "geradezu unerreichbar hoch angesetzt“. Es habe nicht ausreichend gewürdigt, dass die Nachrichten vom Computer und vom Facebook-Account des Privatanklägers versendet worden seien, kritisierte das OLG. Außerdem sei bei der Beurteilung des Wahrheitsbeweises eine gewisse Lebensnähe zu beachten.

Privatankläger hatte Urheberschaft der Hass-Postings verneint

Der Kläger hatte behauptet, dass auch andere Personen Zugang zu seinem Computer im Geschäft hatten. Das sah das OLG kritisch. Der Privatankläger habe nicht schlüssig dargestellt, dass konkret eine andere Person die Nachrichten geschrieben und verschickt habe, so das OLG. Allein die theoretische Möglichkeit reiche nicht aus.

Maurer zufrieden mit Etappensieg

Maurer sprach in einer ersten Reaktion von einem "Etappensieg“. Sie sei zuversichtlich, dass es in zweiter Runde zu einem Freispruch komme. "Es bestätigt sich auch meine Wahrnehmung und die vieler Beobachter_innen dass die Urteilsbegründung absurd war“, schrieb sie auf dem Kurznachrichtendienst Twitter. Auch der Anwalt des Geschäftsmanns gab sich optimistisch. Das Gericht werde bei gleicher Faktenlage zum gleichen Ergebnis kommen.

Redaktion beck-aktuell, 13. März 2019 (dpa).