Weniger Widersprüche gegen Entscheidungen der Jobcenter

Mit der Zahl der Arbeitslosen ist im Jahr 2019 auch die Zahl der Klagen gegen Entscheidungen der Bundesagentur für Arbeit (BfA) erneut zurückgegangen. In den Jobcentern gingen im Jahr 2019 insgesamt 577.100 Widersprüche ein, 95.400 Mal wurde Klage eingereicht. Dies teilte die Bundesagentur am 10.01.2020 mit. Das seien 23.000 Widersprüche und 9.800 Klagen weniger als im Jahr 2018.

Mehrzahl der Widersprüche wegen Nachberechnungen

Die meisten Widersprüche erreichten die Bundesagentur, wenn Leistungsansprüche nachberechnet werden mussten - etwa wenn wechselnd hohes Einkommen angefallen war. Widersprüche gegen Hartz-IV-Sanktionen machten laut Bundesagentur nur 7% der Eingänge aus. Bei den Klagen machten die Hartz-IV-Sanktionen 2019 sogar nur 4% aus.

Jobcenter wies zwei Drittel der Widersprüche zurück

Entschieden worden sei 2019 über 600.200 Widersprüche in den Jobcentern, so die BfA weiter. Zwei Drittel seien zurückgewiesen worden oder von den Antragstellern zurückgenommen worden. Bei 205.400 Widersprüchen hätten die Jobcenter ihre ursprünglichen Entscheidungen geändert. Bei 103.000 Klagen, die von Gerichten angenommenen wurden, sei die Erfolgsquote ähnlich verteilt gewesen: 60% seien zurückgewiesen worden, 40% hätten zu einer neuen Entscheidung geführt.

Redaktion beck-aktuell, 10. Januar 2020 (dpa).