Wegen Formfehlern: AfD-Liste zur Sachsen-Wahl teilweise ungültig

Die AfD kann in Sachsen nur mit den ersten 18 Kandidaten auf ihrer Landesliste zur Landtagswahl am 01.09.2019 antreten – und damit möglicherweise nicht alle Mandate wahrnehmen. Wegen formaler Mängel bei der Aufstellung der Liste erklärte der Landeswahlausschuss sie am 05.07.2019 hinsichtlich der Plätze 19 bis 61 für ungültig. Die Partei liefert sich in Umfragen mit der CDU ein Kopf-an-Kopf-Rennen um die Position als stärkste Kraft.

Panne wohl selbstverschuldet

Die rechtspopulistische Alternative für Deutschland hat nun nur noch über Direktmandate in den 60 Wahlkreisen die Chance, mit mehr als 18 Abgeordneten ins Parlament einzuziehen. Bundesvorsitzender Jörg Meuthen kündigte umgehend eine Erststimmenkampagne und Landeschef Jörg Urban eine Klage an – aber die AfD hat die Panne wohl selbst verschuldet. In öffentlichen Äußerungen gaben sich die AfD-Politiker zwar siegesgewiss. Hinter den Kulissen herrschte jedoch Fassungslosigkeit. Auf die Frage, wer die Verantwortung für den formalen Fehler trägt, herrschte zunächst Schweigen. Der Bundesvorstand wollte den Vorfall in einer kurzfristig anberaumten Telefonkonferenz besprechen. Der Landesverband wittert indes eine politische Strategie der Gegner und will gegen den Beschluss "vor einem ordentlichen Gericht" klagen, wie Vorsitzender Urban sagte.

Aufstellung der Liste in zwei Versammlungen wurde AfD zum Verhängnis

Der Landeswahlausschuss hat 19 Landeslisten zugelassen und zwei abgelehnt: Die rechtsextreme Organisation "Der Dritte Weg" erkannte das Gremium nicht als Partei für die Landtagswahl an, die Liste der Partei Demokratie in Bewegung wurde mangels nötiger Unterschriften nicht zugelassen. Die Liste der AfD erklärte der Ausschuss nach dreistündiger Befassung teils für ungültig. Die Frage war, ob deren Aufstellung in zwei Versammlungen im Februar und im März 2019 mit verschiedenen Versammlungsleitern und getrennten Wahlverfahren als einheitlich angesehen werden kann oder nicht. "Die Zweifel haben überwogen", sagte Landeswahlleiterin Carolin Schreck nach der Sitzung der Deutschen Presse-Agentur.

Entscheidung des Landeswahlausschusses vor Landtagswahl nicht angreifbar

Das Gremium verneinte mit sechs Stimmen bei einer Enthaltung, dass die zweite Versammlung eine Fortsetzung war. Dem Gesetz nach müssen alle Bewerber Gelegenheit haben, sich und ihr Programm allen Wählern der Landesliste vorzustellen und an beiden Parteitagen teilzunehmen. Die Entscheidung ist laut Schreck abschließend und ein Einspruch erst innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des endgültigen Ergebnis der Landtagswahl möglich. Der Leipziger Verfassungsrechtler Jochen Rozek sagte "MDR Aktuell": "Bei der jetzt getroffenen Entscheidung des Landeswahlausschusses ist es so, dass es da keine Beschwerdemöglichkeit nach dem Landeswahlgesetz oder der Landeswahlordnung gibt. Das bedeutet, man ist dann nachträglich auf das Wahlprüfungsverfahren verwiesen, das dann nach der Landtagswahl stattfindet."

Landeswahlleiterin: AfD reagierte nicht auf Bedenken an ihren Listen

Nach Angaben von Landeswahlleiterin Schreck wusste die AfD seit Einreichung ihrer beiden Listen Mitte Juni 2019 um die Dinge. "Ich habe auch ein Mängelschreiben versendet", sagte sie. Bis zum Ende der Einreichungsfrist für die Landeslisten am 27.06.2019 habe sie nichts mehr gehört. Bei früherer Abgabe wäre Zeit gewesen, "über die Dinge zu sprechen und zu einer Lösung zu kommen".

AfD sieht sich boykottiert

Die AfD indes wittert ein "durchsichtiges, juristisch nicht haltbares Boykottverfahren", um "den stärksten politischen Mitbewerber strategisch zu schwächen", polterte Landesvorsitzender Urban. Er sprach von einem "Komplott der Vertreter der im Landtag sitzenden Altparteien". Im Landeswahlausschuss sitzen Vertreter aller Parteien entsprechend ihrer Ergebnisse bei der Landtagswahl 2014. Von den sieben Mitgliedern stimmten sechs für die Entscheidung im Fall AfD, es gab eine Enthaltung.

AfD liegt in Sachsen nach Wahlumfrage bei 26%

Die AfD werde die Klage gewinnen und die stärkste politische Kraft in Sachsen werden, gab sich Urban kämpferisch. "Jetzt erst recht!" Die jüngste Wahlumfrage von Anfang Juli 2019 sah die Rechtspopulisten bei 26% – Kopf an Kopf mit der CDU. Bei 120 Sitzen im Parlament entspräche das rund 30 Abgeordneten.

AfD will Verlust der Listenplätze durch Direktmandate ausgleichen

Die Partei will den Verlust der Listenplätze nun durch Direktmandate ausgleichen, sagte ihr Bundeschef Jörg Meuthen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Ausgabe vom 06.07.2019). Der sächsische Bundestagsabgeordnete Tino Chrupalla sagte der dpa: "Ich rechne mit 30 Direktmandaten." Chrupalla, im Fraktionsvorstand der AfD, hatte 2017 selbst ein Direktmandat in Görlitz errungen.

Andere Parteien kritisieren AfD wegen fehlerhafter Listenaufstellung

"Die äußerst fehlerhafte Durchführung der Listenaufstellung durch die AfD ist ein Skandal", sagte der Generalsekretär der SPD Sachsen, Henning Homann. Es könne der Eindruck entstehen, "dass die AfD gezielt versucht, das demokratische System zu destabilisieren". Aber auch für die AfD gälten die Regeln der Verfassung, die teilweise Streichung der Landesliste sei eine "zwingende Folge schwerer Verfahrensfehler". Die Linke ärgerte sich über die "Verklärungen" der AfD, diese seien unfair den Parteien gegenüber, "die sich an Recht und Gesetz halten". "Das ist keine politische, sondern eine rein nach Recht und Gesetz getroffene Entscheidung", sagte Grünen-Landesvorstandssprecher Norman Vogler. Er und der SPD-Politiker Homann sprachen von "schweren Verfahrensfehlern" der AfD, sie trage allein die volle Verantwortung für die Entwicklung. "An Unerfahrenheit kann dieser Dilettantismus nicht liegen", sagte Homann. "Wer es nicht einmal schafft, sich bei der Aufstellung der eigenen Liste an geltendes Recht zu halten, darf auch aus diesen Gründen nicht einmal in die Nähe von Macht in diesem Land kommen."

Redaktion beck-aktuell, 8. Juli 2019.