Wegen Corona: Gerichte setzen auf Video-Verhandlungen

In Zeiten von Pandemie und Abstandsregeln setzten deutsche Gerichte verstärkt auf Video-Verhandlungen im Zivilrecht. Rechtlich möglich ist das schon länger, doch erst die Corona-Krise bringt nun einen ersten Durchbruch - auch weil den Gerichten gar keine andere Wahl bleibt. Bis ein virtuell geführter Prozess Normalität wird, ist es aber noch ein weiter Weg.

Erste Video-Verhandlung am LG Düsseldorf

Der Richter und seine Kamera: Es ist ein ungewöhnliches Bild, das sich am 06.05.2020 im Landgericht Düsseldorf bietet: Richter Hartwig Ollerdißen ist an diesem Tag ziemlich allein auf weiter Flur. Die Klägerbank ist leer, die Beklagtenbank verwaist. Die Anwälte der beiden Parteien sieht er nur auf seinem Monitor. Sie sind aus Berlin und Frankfurt zugeschaltet. Zwei Matratzenhersteller streiten darum, wie genau sie ihre Matratzen mit den Namen "Emma One“ und "Bodyguard“ denn nun bewerben dürfen. Sie tragen ihre Fehde allerdings virtuell aus. Es ist die erste Video-Verhandlung am Landgericht Düsseldorf.

Der "Zivilprozess der Zukunft“ verlässt langsam den Startblock

In Corona-Zeiten setzen deutsche Gerichte verstärkt auf Verhandlungen per Webcam. Das Landgericht München I testete nach eigenen Angaben in der vergangenen Woche erfolgreich, wie eine Verhandlung übers Internet aussehen kann. Von dem "Zivilprozess der Zukunft“ ist in der Mitteilung dazu die Rede. In Niedersachsen werden digitale Prozesse ebenfalls immer wichtiger. Allein am Landgericht Hannover wurden bereits mehr als 50 Zivilsachen per Videokonferenz verhandelt. "Derzeit gibt es dort nach Angaben des Sprechers Dominik Thalmann fünf bis zehn solcher Verhandlungen pro Woche - Tendenz steigend“. Das Gericht nutzt "Skype Business“ für die digitalen Verhandlungen, dafür habe das Land Niedersachsen eine Datenschutzvereinbarung ausgearbeitet. "Wir haben jetzt schon eine sehr positive Resonanz“, sagt Thalmann.

Richterbund: Noch fehlt oft die technische Ausstattung

"Die Bundesländer sollten die Corona-Krise zum Anlass für einen Digitalisierungsschub in der Justiz nehmen", meint Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes. "Die Ausnahmesituation der Pandemie hat ein Schlaglicht auf Lücken bei der IT-Ausstattung der Gerichte geworfen.“ Gesetzlich möglich sind Videoverhandlungen aufgrund von § 128a ZPO schon seit Jahren, genutzt wurde diese Möglichkeit bislang kaum. "Die gesetzlichen Regelungen für Videoverhandlungen in Zivilprozessen zum Beispiel führen seit Jahren ein Schattendasein, weil es in vielen Gerichtssälen an der erforderlichen Konferenztechnik fehlt“, sagt Rebehn. Die Corona-Krise aber beschleunigt einmal mehr die digitale Entwicklung - weil Gerichte sonst derzeit kaum noch eine Chance haben, die Prozessflut zu bewältigen.

Zahl der offenen Verfahren gestiegen

"Natürlich mehrt sich an den Gerichten die Zahl der offenen Verfahren, weil über einige Wochen im Wesentlichen nur noch besonders eilbedürftige Verfahren verhandelt wurden“, sagt Andrea Titz, Vorsitzende des Bayerischen Richtervereins und Vizepräsidentin des Landgerichts Traunstein. "Es werde sicher einige Zeit dauern, bis die Bugwelle an Verfahren, die wir jetzt vor uns herschieben, abgearbeitet ist“. Auch wenn irgendwann wieder Normalbetrieb herrsche, sagt Titz, "werden wir Zeit brauchen, um wieder auf den Stand vor der Corona-Pandemie zurückzukehren“.

Videotechnik in Strafprozessen problematischer

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) kündigte am 06.05.2020 an, Gerichte in Bayern "flächendeckend“ mit Videoanlagen auszustatten. 50 gebe es schon, acht weitere seien bestellt. Doch Eisenreich sind Zivilprozesse nicht genug. Er fordert, Videotechnik auch vermehrt in Strafprozessen zu nutzen, wo es deutlich schwieriger ist, weil dort der Grundsatz der Öffentlichkeit herrscht und Anwesenheitspflicht der Prozessparteien. Seine Forderung zu erfüllen, würde wohl bedeuten, die Strafprozessordnung ändern zu müssen. Bislang sind Zeugenaussagen per Video nur in ganz seltenen Ausnahmefällen möglich, beispielsweise wenn dem Opfer eines Sexualdeliktes die persönliche Konfrontation mit dem Angeklagten im Gerichtssaal erspart werden soll. Nach dem Willen von Eisenreich soll sich das ändern: "Wenn Zeugen wegen Quarantänemaßnahmen, Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe oder Reisebeschränkungen nicht im Gerichtssaal erscheinen können, sollten sie in der Hauptverhandlung per Video vernommen werden können.“

Rein virtueller Strafprozess nicht sinnvoll

Die komplette Verlegung eines Strafprozesses in die virtuelle Welt sei "weder möglich noch sinnvoll“, betont Richterin Titz. Welche Möglichkeiten es gebe, einzelne Zeugen auf diese Weise zu hören, wie von Eisenreich vorgeschlagen, müsse genau geprüft werden. "In jedem Fall gilt aber auch im Strafrecht: Jede Erweiterung der rechtlichen Möglichkeiten ist nur dann zielführend, wenn sichergestellt ist, dass der Justiz flächendeckend die notwendige technische Ausstattung zur Verfügung gestellt wird.“ Und nicht nur die Technik ist aus ihrer Sicht ein Grund, in Videoverhandlungen "kein Allheilmittel" zu sehen. "Unabhängig von der Frage, was derzeit gesetzlich überhaupt zulässig ist, leben viele Verfahren nun einmal davon, dass sich der Richter im Sitzungssaal einen persönlichen Eindruck von den Verfahrensbeteiligten und Zeugen macht.“

Redaktion beck-aktuell, Britta Schultejans und Martin Höke, 7. Mai 2020 (dpa).