Wahl-O-Mat nach Zwangspause wieder online

Der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung ist nach mehrtägiger Zwangspause wieder online und soll bei künftigen Wahlen in neuer Form im Internet angeboten werden. Auf Initiative des Oberverwaltungsgerichts in Münster sei mit der Partei "Volt Deutschland" eine außergerichtliche Einigung erzielt worden, teilte die Bundeszentrale für politische Bildung am 23.05.2019 in Bonn mit.

Beschränkung der Auswahl auf maximal acht Parteien fällt weg

Bei künftigen Wahlen werde die Auswertungsseite des Wahl-O-Mat dann ohne eine Beschränkung der Auswahl auf maximal acht Parteien auskommen. Die Nutzer könnten dann selbst entscheiden, mit welchen und mit wie vielen Parteien sie ihre Voten vergleichen wollen. Die Möglichkeit, alle Parteien gleichzeitig über eine einzige Schaltfläche auszuwählen, werde als neue Funktionalität gut sichtbar sein, heißt es in einer Mitteilung der Bundeszentrale zur geplanten Neuerung.

Bundeszentrale sah keinen Verstoß gegen Verfassung

"Uns ist es wichtig, dass auch der weiterentwickelte Wahl-O-Mat als eine überparteiliche Wahlinformation und keinesfalls als Wahlempfehlung wahrgenommen wird. Aus unserer Sicht ist und war der Wahl-O-Mat auch in seiner bisherigen Form verfassungskonform. Aber der geschlossene Vergleich dient gerade dazu, eine rechtliche Entscheidung in dieser Frage entbehrlich zu machen", erklärte der Präsident der Bundeszentrale, Thomas Krüger, in der Mitteilung.

"Volt" begrüßt Einigung

"Volt Deutschland" erklärte zu der erfolgten Einigung mit der Bundeszentrale, der Wahl-O-Mat werde zur nächsten Wahl in verfassungskonformer Version angeboten, in der die Chancengleichheit zwischen den Parteien sichergestellt sei. "Der Weg ist frei, dass in Zukunft jede Nutzerin und jeder Nutzer frei auswählen kann, mit wie vielen Parteien sie/er die eigenen Antworten vergleichen will." Die freie und informierte politische Meinungsbildung werde so verbessert.

VG hatte eingeschränkte Auswahlmöglichkeit moniert

Das Verwaltungsgericht Köln hatte am 20.05.2019 in einer Eil-Entscheidung beanstandet, dass der Wahl-O-Mat kleinere Parteien benachteilige. Die Richter bemängelten, dass man auf der Seite nur jeweils acht Parteien auswählen könne, um sie mit eigenen Positionen zu vergleichen. Das Gericht verbot der Bundeszentrale, das Internetangebot in seiner derzeitigen Form weiter zu betreiben. Der Wahl-O-Mat ging offline. Dem OVG lagen bis zum 23.05.2019 keine schriftlichen Unterlagen über eine Einigung vor. Dies ist nach Aussagen einer OVG-Sprecherin erforderlich, um das Verfahren abzuschließen. Nur so werde die Entscheidung des VG Köln außer Kraft gesetzt.

Wahl-O-Mat seit 2002 im Einsatz

Nach Angaben der Bundeszentrale ist der Wahl-O-Mat seit 2002 im Einsatz, um vor allem junge Wähler zu informieren und zu mobilisieren. "Inzwischen hat er sich dabei als feste Größe für politische Information im Vorfeld von Wahlen etabliert", erklärte sie. Insgesamt sei er seit 2002 vor Bundestags-, Europa- und Landtagswahlen über 71 Millionen Mal genutzt worden.

Redaktion beck-aktuell, 24. Mai 2019 (dpa).