VW-Chefjurist: Diesel-Vergleichsangebot wird fair und transparent

Der Chefjurist von Volkswagen hat den Dieselkunden in der Musterklage ein faires Angebot beim eigenen Vergleich des Konzerns zugesichert. Zu entsprechenden Forderungen des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) sagte VW-Justiziar Manfred Döss am 18.02.2020: "Ich teile die Einschätzung, dass die Abwicklung des Vergleichs transparent gestaltet und unabhängig kontrolliert werden muss." Dies hatte vzbv-Chef Klaus Müller verlangt, nachdem die Verhandlungen mit VW über eine außergerichtliche Lösung im Streit um Entschädigungen für Dieselbesitzer am 14.02.2020 gescheitert waren.

Streit um Nachweise für Anwaltsleistungen

Döss betonte: "Wir wollen schließlich, dass der Kunde das Angebot annimmt, wenn er für sich selbst entschieden hat, dass es das Richtige für ihn ist." Er widersprach der Darstellung des vzbv, Volkswagen habe die eigentlich schon erzielte Einigung mit den Verbraucherschützern einfach platzen lassen, obwohl es eine Begründung für die strittige Höhe von Anwaltshonoraren gegeben habe. "Obwohl es ein enormer Betrag ist, hätten wir diese 50 Millionen Euro gezahlt – wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt gewesen wären." Nachvollziehbare, detaillierte Nachweise für die Anwaltsleistungen bei dem angepeilten Vergleich habe man jedoch nicht bekommen.

Redaktion beck-aktuell, 19. Februar 2020 (dpa).