Vorsitzender Richter am BSG Ernst Hauck in den Ruhestand getreten

Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht Ernst Hauck ist am 31.12.2019 mit Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand getreten. Hauck wurde 1954 in Erlangen geboren und war seit 2016 Vorsitzender des Ersten Senats des BSG. Er ist wissenschaftlich profiliert durch zahlreiche Vorträge und Veröffentlichungen zum deutschen und internationalen Wirtschafts-, Medizin- und Sozialrecht, insbesondere zum Kranken-, Pflege- und Unfallversicherungsrecht sowie zum Verfahrensrecht. Hauck ist zudem Herausgeber und Mitherausgeber von Kommentaren zu Gerichtsverfahren und -verfassung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung.

Seit August 2016 Vorsitzender des Ersten Senats

Nach Studium und Promotion war Hauck ab Januar 1987 in der nordrhein-westfälischen Sozialgerichtsbarkeit tätig, ab März 1991 abgeordnet an das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen. Im April 1993 zum Richter am LSG und im Februar 2002 zum Vorsitzenden Richter am LSG ernannt, führte er – teilweise parallel – den Vorsitz in Senaten für Krankenversicherung einschließlich Beitragsrecht, allgemeine Unfallversicherung, für knappschaftliche Renten-, Kranken- und Pflege- sowie bergbauliche Unfallversicherung, für allgemeine Rentenversicherung und für soziales Entschädigungsrecht. Im Juni 2005 wurde Hauck zum Richter am BSG ernannt und gehörte dem unter anderem für die gesetzliche Krankenversicherung zuständigen Ersten Senat an, dessen stellvertretender Vorsitzender er seit Januar 2011 war. Im August 2016 wurde Hauck zum Vorsitzenden Richter ernannt und führte sodann den Ersten Senat bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand. Von August 2008 bis Ende September 2016 war er zudem Präsidialrichter des BSG.

Honorarprofessor und Prüfer

Hauck ist seit 2012 Honorarprofessor an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Seit mehr als zwei Jahrzehnten ist er im Nebenamt Prüfer im ersten und zweiten juristischen Staatsexamen.

Redaktion beck-aktuell, 8. Januar 2020.