Vorsitzender BGH-Richter Jörg-Peter Becker im Ruhestand

Der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof Jörg-Peter Becker ist mit Ablauf des 31.10.2018 in den Ruhestand getreten. Wie der BGH am 31.10.2018 mitteilte, hat Becker während seiner mehr als achtzehnjährigen Zugehörigkeit zum BGH die Rechtsprechung namentlich des Dritten Strafsenats maßgeblich geprägt.

Vita

Becker wurde am 04.11.1953 in Aschaffenburg geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Oktober 1982 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Nach Verwendungen bei dem Land- und Amtsgericht Aschaffenburg war er ab Mitte Oktober 1984 bei der dortigen Staatsanwaltschaft tätig, wo er ein Jahr später zum Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannt wurde. Anfang 1988 wechselte er als Richter am AG nach Aschaffenburg. Von September 1988 bis September 1991 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den BGH abgeordnet. Im November 1992 erfolgte seine Versetzung an das Landgericht Aschaffenburg. Mit Wirkung zum 01.02.1993 wechselte er unter Beförderung zum Richter am Oberlandesgericht Naumburg in den Justizdienst des Landes Sachsen-Anhalt. Dort wurde er am 18.09.1997 zum Vorsitzenden Richter am OLG berufen.

Seit 2000 Richter am BGH

Am 01.06.2000 wurde Herr Becker zum Richter am BGH ernannt und dem neben Revisionen in allgemeinen Strafsachen vornehmlich für sämtliche in den Zuständigkeitsbereich des BGH fallenden Staatsschutzstrafsachen sowie die Revisionen in Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz zuständigen Dritten Strafsenat zugewiesen, in dem ihm am 01.09.2007 der stellvertretende Vorsitz übertragen wurde und dessen Leitung er mit seiner Beförderung zum Vorsitzenden Richter am BGH am 14.04.2008 übernahm. Vom 01.07.2012 bis 30.06.2013 war er - bis Ende 2012 zugleich mit der Leitung des Dritten Strafsenats - mit dem Vorsitz in dem für allgemeine Strafsachen zuständigen Zweiten Strafsenat betraut. Seit dem 01.07.2013 führt Becker wiederum den Dritten Strafsenat. In den Jahren 2004 bis 2007 gehörte er außerdem dem Senat für Notarsachen an; seit November 2014 ist er in Verfahren, die §§ 164 ff. BRAO betreffen, Mitglied des Senats für Anwaltssachen. Seit 2002 gehört er - bis April 2008 als stellvertretendes Mitglied - dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes an. Von 2006 bis 2014 war er zudem in den Großen Senat für Strafsachen entsandt.

Redaktion beck-aktuell, 2. November 2018.