Bundesrat hält vorgesehene Erhöhung für unzureichend
Die Länderkammer hatte deutlich gemacht, dass ihrer Auffassung nach die vorgesehene Erhöhung der Regionalisierungsmittel bis zum Jahr 2031 nicht ausreicht, um die notwendige erhebliche Erweiterung der Angebote im ÖPNV für einen Umstieg auf umweltfreundliche öffentliche Verkehrsmittel zu erreichen. Sie müssten daher deutlich stärker gesteigert werden. Dem entgegnet die Bundesregierung: "Angesichts der Höhe der noch nicht für Zwecke des ÖPNV verausgabten Regionalisierungsmittel sollte die weitere Entwicklung vorerst abgewartet werden, bevor weitere Mittelerhöhungen thematisiert werden."
Bundesrat schlägt Begrenzung der Steigerung der Trassen- und Stationsentgelte vor
Einen weiteren Vorschlag des Bundesrates will die Regierung der Vorlage zufolge "im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen". Die Länder weisen in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass durch den im bisherigen § 37 Abs. 2 Eisenbahnregulierungsgesetz festgelegten inhaltlichen Zusammenhang zwischen der absoluten Höhe der Regionalisierungsmittel sowie der zu zahlenden Trassen- und Stationsentgelte die Erhöhung der Regionalisierungsmittel den Ländern nicht im vollen Umfang zur Erreichung der Klimaschutzziele zur Verfügung stehen. Vielmehr würde ihrer Ansicht nach ein Großteil der Erhöhung der Regionalisierungsmittel durch die gleichzeitige Erhöhung der Trassen- und Stationsentgelte mittelbar zurück an den Bund fließen. Vorgeschlagen wird daher, die Steigerung der Trassen- und Stationsentgelte auf den in § 5 Abs. 3 Regionalisierungsgesetz festgelegten Wert der Dynamisierungsrate von 1,8% zu begrenzen.