VGH Mannheim verlangt Diesel-Fahrverbote in Reutlingen

Fahrer älterer Diesel-Pkw in Reutlingen müssen sich womöglich auf Fahrverbote einstellen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim fordert von der Stadt Fahrverbote und gab damit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt. Diese hatte wegen jahrelang erhöhter Stickstoffdioxidwerte in der Kommune Fahrverbote noch im Jahr 2019 gefordert. Die Revision wurde zugelassen (Beschluss vom 19.03.2019, Az.: 10 S 1977/18).

Luftreinhalteplan zu überarbeiten

Nach Auffassung der Mannheimer Richter reichen die vom Land und der Stadt Reutlingen vorgesehenen Maßnahmen nicht, um den Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft ohne Fahrverbote schnellstmöglich einzuhalten. Vor diesem Hintergrund müsse der Luftreinhalteplan für Reutlingen überarbeitet werden.

DUH mit Entscheidung zufrieden

Die Stadt möchte ein Dieselfahrverbot vermeiden. Nach Angaben der Baubürgermeisterin Ulrike Hotz (parteilos) gibt es allein in Reutlingen etwa 17.000 Dieselfahrer. Aktuelle Reaktionen von Stadt und Land waren zunächst nicht zu erhalten. Auch das Bundesverkehrs- und das Bundesumweltministerium wollten sich nicht äußern. "Das ist ein guter Tag für die `Saubere Luft` und damit für Kinder, Asthmatiker, ältere Menschen und Lungenvorgeschädigte nicht nur in Reutlingen", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

VGH: EU-Grenzwerte einzuhalten – Autohersteller in der Pflicht

Der VGH Mannheim bestätigte mit seinem Beschluss die weitere Gültigkeit des europäischen Grenzwerts von 40 Mikrogramm. Die Landesregierung sei aufgefordert, die Entscheidung des VGH zu akzeptieren und spätestens zum 01.09.2019 die Einhaltung des NO2-Grenzwerts sicherzustellen. Um die Mobilität der betroffenen Euro 4 und Euro 5 Diesel-Fahrzeughalter sicherzustellen, müssten Landes- und Bundesregierung die Autohersteller verpflichten, bis zum Herbst 201 betrügerische Abgasreinigungsanlagen kostenlos in der Hersteller-Werkstatt zu reparieren.

Redaktion beck-aktuell, 20. März 2019 (dpa).