VGH Kassel: Kein Recht auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags

Bürger haben keinen Anspruch darauf, Rundfunkbeitragszahlungen in bar zu erbringen. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Kassel mit Urteilen vom 13.02.2018 entschieden. Der VGH hat die Revision zugelassen (Az.: 10 A 2929/16 und 10 A 116/17). Einer der Kläger zeigte sich laut dpa über das Urteil nicht überrascht: "Etwas Besseres war nicht zu erwarten", sagte er. Er werde voraussichtlich Revision einlegen. Ziel sei immer gewesen, den Sachverhalt auf höherer Ebene klären zu lassen.

Kläger monierten mögliche Zahlungsmodalitäten

Die Kläger sind Inhaber von Wohnungen und werden als Rundfunkteilnehmer geführt. Sie wendeten sich dagegen, dass der Rundfunkbeitrag von ihrem Girokonto abgebucht oder überwiesen werden soll. Die Kläger erstrebten die Verpflichtung des Hessischen Rundfunks, die Entrichtung des Rundfunkbeitrags nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in Form von Bargeld entgegenzunehmen oder ihre Berechtigung, den Rundfunkbeitrag durch Barzahlung zu entrichten. Sie vertraten die Ansicht, nach dem Bundesbankgesetz und nach Europarecht seien in Deutschland auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Dies bedeute, dass die Bezahlung einer Schuld mit einem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel nicht abgelehnt werden dürfe.

Kläger blieben in Vorinstanz überwiegend erfolglos

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main wies die Klagen gegen die vom Hessischen Rundfunk ergangenen Bescheide in einem Fall überwiegend und im anderen Verfahren insgesamt ab. Die Kläger gingen in Berufung.

VGH: Beschränkung auf unbare Zahlungsweise im öffentlich-rechtlichen Abgabenrecht zulässig

Der VGH hat die Berufungen zurückgewiesen. Das Vorbringen der Kläger rechtfertige keine Abänderung der VG-Entscheidungen. Dem Europarecht sowie dem Bundesbankgesetz ließen sich keine Verpflichtungen entnehmen, dass in jedem Fall Barzahlungen zu akzeptieren seien. Im öffentlich-rechtlichen Abgabenrecht könne grundsätzlich auch eine unbare Zahlungsweise vorgeschrieben werden.

VGH Hessen, Urteil vom 13.02.2018 - 10 A 2929/16

Redaktion beck-aktuell, 14. Februar 2018.