Streit um Pässe mit den Tarnnamen Möllner und Nelson
Nach Auffassung des Gerichts liefern auch das Passgesetz beziehungsweise das Personalausweisgesetz keine Ermächtigungsgrundlage dafür, Mauss die Pässe mit den Tarnnamen Möllner und Nelson wegzunehmen. Es sei auch nicht erkennbar, in welchem Straf- oder Ermittlungsverfahren Mauss als Zeuge ausgesagt habe, "sodass er eines besonderen Schutzes durch das Zeugenschutzprogramm bedurft hätte".
Bis 1987 als ziviler Mitarbeiter für das BKA tätig
Mauss war bis 1987 als ziviler Mitarbeiter für das BKA im Einsatz gewesen. Er braucht nach Ansicht der Bundesbehörde schon seit drei Jahrzehnten keine BKA-Tarnidentitäten mehr. Das BKA mit Sitz in Wiesbaden forderte die Identitäten daher jüngst zurück. Dagegen wehrte sich Mauss mit einem Eilantrag. Ob das BKA Rechtsmittel gegen den Beschluss einlegen wird, konnte eine Sprecherin der Behörde zunächst nicht sagen.