VG Trier: Papeterie darf zu Bestattungshaus umgebaut werden

Die Klage dreier Wohnungseigentümer gegen eine Baugenehmigung des Landkreises Trier-Saarburg zur Nutzungsänderung einer Papeterie in ein Bestattungshaus in der Brückenstraße in Schweich bleibt erfolglos. Dies ergibt sich aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 24.01.2018. Der Einwand der Kläger, dass sich die nähere Umgebung als allgemeines Wohngebiet darstelle, in dem ein Bestattungsinstitut nicht zulässig sei und gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoße, überzeugte das Gericht nicht. Auch mögliche Anhaltspunkte für gesundheitliche Gefahren durch das Aufbewahren von Leichnamen waren für das VG nicht ersichtlich (Az.: 5 K 9244/17.TR).

Keine Verletzung drittschützender Normen

Zur Begründung führte das Gericht in seinem jetzt ergangenen Urteil aus, die Kläger könnten sich alleine auf die Verletzung drittschützender Normen berufen. Solche seien vorliegend jedoch nicht verletzt. Insbesondere würden die Kläger nicht im sogenannten Gebietserhaltungsanspruch verletzt, da sich die nähere Umgebung entgegen der von ihnen vertretenen Auffassung nicht als allgemeines Wohngebiet, sondern vielmehr als Gemengelage aus Misch-, Wohn-, Dorf- und ansatzweise Kerngebiet darstelle. Eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots durch das Bestattungshaus sei ebenfalls nicht erkennbar.

Gefahr für Gesundheit nicht ersichtlich

Zudem seien keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass beim ordnungsgemäßen Betrieb des Bestattungshauses zwingend Verstöße gegen Hygienevorschriften oder Bestimmungen hinsichtlich des Gesundheitsschutzes zu erwarten seien. Sofern solche Gefahren durch einen nicht ordnungsgemäßen Betrieb entstehen sollten, berühre dies nicht die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung. Sofern die Kläger ferner den Verstoß gegen bestimmte bestattungsrechtliche Bestimmungen rügten, lasse dies die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung ebenfalls unberührt, da diese Vorschriften nicht zum Prüfungsprogramm der Bauaufsichtsbehörde gehörten.

VG Trier, Urteil vom 24.01.2018 - 5 K 9244/17

Redaktion beck-aktuell, 15. Februar 2018.