VG Stuttgart: Leiterin der Bremer BAMF-Außenstelle scheitert mit Eilantrag gegen Versetzung

Nur einen Tag nach Bekanntwerden der Vorwürfe, die sie in einem internen Bericht gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhoben hat, muss die Leiterin der Außenstelle in Bremen gehen. Josefa Schmids Eilantrag gegen die Versetzung wurde am 09.05.2018 vom Bremer Verwaltungsgericht abgelehnt.

Nach Deggendorf zurückbeordert

Die Zentrale in Nürnberg beorderte Josefa Schmid zurück in ihre bisherige Dienststelle im bayerischen Deggendorf. Dies sei keine Strafversetzung, betonte ein BAMF-Sprecher am 09.05.2018. "Diese Maßnahme war in der aktuellen Situation geboten, um die Beamtin, die Gegenstand öffentlicher Berichterstattung ist, zu schützen." Wovor genau Schmid geschützt werden soll, erläuterte die Behörde in der Stellungnahme nicht.

Mit internem Bericht für Aufsehen gesorgt

Schmid wehrte sich mit einem Eilantrag vor dem Bremer VG vergeblich gegen die Versetzung. Sie leitete die in eine mutmaßliche Asyl-Affäre verstrickte Außenstelle seit Anfang 2018. Offiziell wollte sie sich auf Anfrage dazu nicht äußern. Die "Passauer Neue Presse" berichtete, Schmid habe erst am Vorabend von der Entscheidung erfahren. Am 08.05.2018 hatte sie mit einem internen Bericht für Aufsehen gesorgt. Darin erhob sie schwere Vorwürfe gegen die BAMF-Zentrale.

Ermittlungen gegen Schmids Vorgängerin

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Schmids Vorgängerin, weil diese mindestens 1.200 Menschen zu Unrecht Asyl gewährt haben soll. Dem internen Bericht zufolge soll die Zahl der fragwürdigen Asylbescheide jedoch höher liegen und die Zentrale auch schon früher Hinweise darauf gehabt haben. Es bestehe der Verdacht, dass das BAMF die Affäre nicht aufklären wolle und selbst in diese verstrickt sei, schrieb Schmid.

BMI sieht keine Grundlage für Behauptungen

Das Bundesinnenministerium sieht für diese Behauptung keine Grundlage. Der Bericht "reicht nicht aus, um die Vorwürfe zu belegen", sagte eine Sprecherin in Berlin. Ein erfahrener Referatsleiter soll nach Angaben des BAMF nun die Bremer Außenstelle vorübergehend leiten.

VG: Schwere und unzumutbare Nachteile nicht ersichtlich

Schmids Eilantrag gegen die Versetzung war am 09.05.2018 beim Bremer VG eingegangen. Die Kammer forderte daraufhin eine Stellungnahme des BAMF. Am Abend lehnte das Gericht den Eilantrag dann ab. Die "Umsetzung" sei zwar formell rechtswidrig erfolgt, da der Personalrat nicht beteiligt worden sei, Schmid habe aber nicht glaubhaft dargelegt, dass ihr durch die "Umsetzung" schwere und unzumutbare Nachteile drohten, hieß es zur Begründung. Gegen die Entscheidung ist eine Beschwerde möglich.

Schmid darf Bremer Büro nicht mehr betreten

Das BAMF erklärte, es wolle die Vorfälle in Bremen unter Hochdruck aufklären – auch unter Einbeziehung Schmids. Nach dem Bericht der "Passauer Neuen Presse" darf Schmid ihr Büro in Bremen nicht mehr betreten. Damit habe sie teilweise auch keinen Zugang mehr zu Unterlagen, die sie bei einer Aussage vor der Staatsanwaltschaft Bremen habe verwenden wollen.

Innensenator will Skandal auf Innenministerkonferenz thematisieren

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) forderte angesichts der neuen Entwicklungen einen umfassenden Bericht von seinem Bundeskollegen Horst Seehofer (CSU). "Das Chaos in der BAMF-Außenstelle schadet nicht nur dem Ruf Bremens, sondern hat auch Auswirkungen auf unsere Ausländerbehörden und ihre Arbeit. Wir brauchen dringend verlässliche Informationen", sagte Mäurer. Er will den Skandal auf der Innenministerkonferenz im Juni 2018 thematisieren.

VG Bremen, Beschluss vom 09.05.2018

Redaktion beck-aktuell, 11. Mai 2018 (dpa).