VG München: Bayern wegen fehlenden Konzepts für Diesel-Fahrverbot in München zu Zwangsgeld verurteilt

Das Verwaltungsgericht München hat den Freistaat Bayern zu einem Zwangsgeld von 4.000 Euro verurteilt, weil er kein Diesel-Fahrverbot in München plant. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte das Land zu einer solchen Planung verpflichtet, damit der Stickoxid-Grenzwert bald eingehalten werden könne. Dass eine öffentliche Körperschaft Urteile missachte, sei völlig neu "und auch ein Unding“, kritisierte das Gericht am 29.01.2018.

Deutsche Umwelthilfe hatte geklagt

Den Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Bayerns Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) deshalb in Haft zu nehmen, bis der Freistaat Fahrverbotspläne vorlegt, lehnte das VG jedoch ab. Die Luft in München sei seit 2010 viel besser geworden, und eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die rechtliche Zulässigkeit von Fahrverboten werde auch erst Ende Februar 2018 erwartet.

VGH verlangt vollzugsfähiges Konzept

Aber der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid übersteigt an mehreren Straßenabschnitten in München immer noch den zulässigen Grenzwert. Um schnell Abhilfe schaffen zu können, hat der VGH deshalb ein vollzugsfähiges Konzept für Fahrverbote verlangt – noch keine Fahrverbote, wie die Vorsitzende Richterin Martina Scherl betonte. Im neuen Luftreinhalteplan sei das aber nicht enthalten. "Mit allgemeinem Blabla“ und "so einer halben Larifari-Seite“ im Luftreinhalteplan sei es nicht getan, kritisierte sie.

Frist bis Ende Mai 2018 gesetzt

Bis Ende Mai 2018 muss der Freistaat nun Diesel-Fahrverbote für bestimmte Straßenabschnitte planen und auch veröffentlichen – andernfalls drohte ihm das VG das nächste Zwangsgeld an. Die Staatsregierung muss die Zwangsgelder in ihre eigene Kasse einzahlen.

VG München, Urteil vom 29.01.2018

Redaktion beck-aktuell, 30. Januar 2018 (dpa).