VG München: Kinder dürfen in "Lasertag-Arena" spielen

Kinder unter 14 Jahren dürfen in Ingolstadt wieder in der sogenannten Lasertag-Arena spielen. Das Münchner Verwaltungsgericht hob am 20.03.2019 einen Bescheid des Ingolstädter Jugendamtes auf, das dem Betreiber der Arena den Zutritt von Kindern unter 14 Jahren aus Jugendschutzgründen verboten hatte. Dagegen hatte der Betreiber geklagt. Bei dem Spiel beschießen sich Teilnehmer gegenseitig mit Laserstrahlen aus Plastikwaffen (Az.: M 18 K 17.3701).

Bescheid aus formalen Gründen abgelehnt

Während der Verhandlung am 20.03.2019 hatten die Richter schon durchblicken lassen, dass sie den Bescheid ablehnen würden – und zwar aus formalen Gründen. So entschieden sie schließlich auch, wie ein Sprecher mitteilte. Das Jugendamt hätte nur gegen konkrete Spiele vorgehen und nicht allgemein den Zugang für bestimmte Altersgruppen untersagen dürfen. Die Behörde müsse vielmehr die Spiele und Spielregeln prüfen und konkrete Einzelfälle bewerten, um mögliche Gefahren für Kinder und Jugendliche abzuwenden.

Keine spezielle gesetzliche Regelung zu Lasertag im Jugendschutzgesetz

Der Kläger hatte der Stadt Ingolstadt am 20.03.2019 zugesichert, innerhalb einer Woche Darstellungen der einzelnen Spiele zur Prüfung vorzulegen. Nach Angaben des Landesjugendamtes gibt es keine spezielle gesetzliche Regelung zu Lasertag im Jugendschutzgesetz (JuSchG). Allerdings können die Behörden Gewerbebetrieben Anordnungen zu Altersbegrenzungen erteilen, wenn sie das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen in Gefahr sehen.

VG München, Urteil vom 20.03.2019 - M 18 K 17.3701

Redaktion beck-aktuell, 22. März 2019 (dpa).