VG Lüneburg: Verbeamtete Lehrerin verliert Job nach Dschungelcamp-Trip

Die Mutter von Dschungelcamp-Teilnehmerin Nathalie Volk (22) darf nicht mehr an einer staatlichen Schule arbeiten. Die Beamtin solle aus dem Dienst entfernt werden, hat das Verwaltungsgericht Lüneburg nach Angaben eines Sprechers vom 26.04.2019 entschieden. Die Mathematiklehrerin hatte ihre Tochter im Januar 2016 zum RTL-Dreh nach Australien begleitet und sich dafür eine Krankschreibung erschlichen. In einem Strafverfahren war die 49-Jährige dafür bereits rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Vorbildfunktion als Lehrerin unrettbar zerstört

Weil sie ungerechtfertigt dem Dienst ferngeblieben war, sei das Vertrauen ihres Dienstherrn und der Allgemeinheit verloren, befand das Verwaltungsgericht. "Dieses Dienstvergehen wiegt nach Auffassung der Kammer schwer und rechtfertigt den Ausspruch der disziplinarischen Höchstmaßnahme", sagte der Sprecher. Der Schaden, den die Beamtin dem Berufsbeamtentum zugefügt habe, sei auch bei einer Weiterarbeit nicht wiedergutzumachen, befand die Kammer. Die Frau habe einen schwerwiegenden Persönlichkeitsmangel offenbart. Das mache die Studienrätin mit besonderer Vorbildfunktion als Lehrkraft und für den öffentlichen Dienst insgesamt untragbar.

Berufung noch möglich

Das Gericht nannte ihr Verhalten eine "planvolle und berechnende Vorgehensweise". Außerdem habe sie die fehlende Einsicht auch noch öffentlich gemacht. Sie habe gegen Anordnungen der Landesschulbehörde selbst nach Erhebung der Disziplinarklage noch im Januar 2018 ein Interview gegeben. "Im Interesse der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und der Integrität des Berufsbeamtentums sei das Beamtenverhältnis daher zu beenden gewesen", hieß es weiter. Die Frau kann noch Berufung beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen. Sollte sie auch dort scheitern, ist der Beamtenstatus verloren. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung bekommt die vom Dienst suspendierte Lehrerin nur die halben Bezüge, rund 2.100 Euro netto.

Anwalt der Lehrerin wollte mildere Maßnahme erreichen

Das Verwaltungsgericht veröffentlichte seine Entscheidung nach der schriftlichen Zustellung an die Prozessbeteiligten. Die mündliche Verhandlung war bereits am 17. April. "Auch Lehrer müssen Fehler begehen können", hatte da der Rechtsvertreter der Frau gesagt. Er sprach von einem "episodenhaften Verstoß" und trat für eine mildere Sanktion ein. Auch eine Zurückstufung, eine Kürzung der Bezüge, eine Geldbuße oder ein Verweis wären in Frage gekommen. In einem Schreiben hatte sich die Lehrerin entschuldigt. Auch wenn der Befund im Attest nicht gestimmt habe, so sei sie doch krank gewesen, hieß es darin.

Strafverfahren bereits abgeschlossen

Die Verwaltungsrichter hatten die Entscheidung im Strafverfahren abgewartet. Das Oberlandesgericht Celle bestätigte im August 2018 die vom Landgericht Lüneburg verhängte Geldstrafe und verwarf eine Revision. Das Landgericht hatte die Beamtin im März 2018 wegen des Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses verurteilt. Es reduzierte die vom Amtsgericht Soltau verhängte Strafe auf 90 Tagessätze von je 60 Euro.

Redaktion beck-aktuell, 26. April 2019 (dpa).