VG Gelsenkirchen kippt Verbot von "Sanduhren für Kurzparker“

In Datteln im nördlichen Ruhrgebiet beschloss der Gemeinderat vor zwei Jahren, sogenannte Parksanduhren einzuführen. Auf gebührenpflichtigen Parkplätzen sollten sie zehn Minuten kostenfreies Parken erlauben. Nichts da, sagten die übergeordneten Behörden in Nordrhein-Westfalen, und der Landkreis Recklinghausen kassierte den Ratsbeschluss. Die Stadt klagte – und erzielte am 07.05.2018 einen Teilerfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob das Verbot aus formalen Gründen auf. Es sei unzureichend begründet worden.

Land befürchtet Ungleichbehandlung Auswärtiger

Das Land Nordrhein-Westfalen hält eine solche Uhr für rechtswidrig, weil sie in § 13 StVO nicht vorgesehen ist. Außerdem sei eine Ungleichbehandlung Auswärtiger zu befürchten – schließlich hätten Besucher von außerhalb gewöhnlich keine Sanduhr im Wagen. Der Rat in Datteln verweist auf Kirchheim unter Teck in Baden-Württemberg, wo Autofahrer seit fast fünf Jahren mit solchen Uhren kostenfrei kurzparken dürfen.

Keine grundsätzliche Entscheidung über Parksanduhren ergangen

Bei Anwendung des Aufhebungsrechts müsse sich der Kreis Gedanken machen, ob er überhaupt einschreite, sagte der Vorsitzende Richter Albert Lohmann. Der Kreis habe bei seiner Entscheidung einen Ermessensspielraum gehabt. Das habe er aber nicht gesehen. Zu der Frage, ob Parksanduhren grundsätzlich zulässig sind, traf das Gericht keine Entscheidung. In der mündlichen Verhandlung hatte die Kammer zuvor allerdings eine Vereinbarkeit von Parksanduhren mit der Straßenverkehrsordnung als "schwierig" bezeichnet. Zugleich ließ sie eine gewisse Sympathie für die Regelung erkennen. Einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes sah die Kammer nicht.

Neuer formal gültiger Aufhebungsbeschluss möglich

Wie es weitergeht, ist unklar. Vertreter der Stadt und des beklagten Landkreises Recklinghausen erklärten, zunächst die Urteilsbegründung abzuwarten. Der Kreis könnte etwa gegen das Urteil Berufung einlegen oder einen neuen, diesmal gültigen Aufhebungsbeschluss erlassen.

Parksanduhren gibt es auch in anderen Gemeinden

In Kirchheim unter Teck dürfen Autofahrer bereits seit fast fünf Jahren mit einer Acht-Minuten-Sanduhr kostenfrei parken. "Die Parksanduhr wird sehr positiv aufgenommen, da sie sehr unkompliziert einzusetzen ist“, sagte Dennis Koep von der Stadtverwaltung. Sie wird mit einem Saugnapf im Fahrzeug-Innenraum an einer Scheibe befestigt. Zur Verbreitung habe vor allem eine kostenlose Abgabe als Werbemaßnahme der Einzelhändler beigetragen. Jetzt kosten die Uhren zwei Euro. Parksanduhren gibt es auch in den bayerischen Städten Volkach und Bad Windsheim. Im sächsischen Mittweida wurden sie schon vor zwei Jahren wieder abgeschafft – wegen rechtlicher Bedenken. Allerdings gibt es dort jetzt "Brötchentasten“ an den Parkautomaten.

Redaktion beck-aktuell, Helge Toben, 8. Mai 2018 (dpa).