VG Düsseldorf: Angeordnete Schließung von Spielhallen in Corona-Krise zulässig

Die Anordnung der Schließung von Spielhallen in Langenfeld ist rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 20.03.2020 entschieden und damit den Eilantrag eines kommerziellen Spielhallenbetreibers abgelehnt. Das öffentliche Interesse am Sofortvollzug der Anordnung kontaktreduzierender Maßnahmen sei höher zu gewichten als das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers (Az.: 7 L 575/20).

Spielhallen müssen bis Ostern schließen

Der Betreiber einer Spielhalle in Langenfeld hatte die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner gleichzeitig erhobenen Klage beantragt. Mit dieser Klage wendet er sich gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Langenfeld, in der der Bürgermeister auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes unter anderem die generelle Schließung von Spielhallen bis zum 19.04.2020 angeordnet hat.

VG verweist auf Bedeutung von Kontaktreduzierungen

Das Gericht hat in seiner Entscheidung das öffentliche Interesse am Sofortvollzug der Anordnung kontaktreduzierender Maßnahmen höher gewichtet als das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers. Die Behörde habe nachvollziehbar und plausibel begründet, dass das auch von Land und Bund verfolgte Ziel der Verzögerung der Ausbreitung des Corona-Virus nur durch einschneidende Maßnahmen erreicht werden könne.

Ziel: Zeit gewinnen

Die damit gewonnene Zeit sei erforderlich, um das Gesundheitssystem im Interesse des Gesundheits- und Lebensschutzes insbesondere vulnerabler Personengruppen leistungsfähig zu erhalten, so das VG. Ferner werde damit voraussichtlich auch Zeit gewonnen, um Therapeutika und Impfstoffe zu entwickeln.

Wirtschaftliche Nachteile demgegenüber nachrangig

Den hiergegenüber nachrangigen wirtschaftlichen Folgen für den Antragsteller in Folge der zeitlich befristeten Schließungen werde durch die zugesagten Finanzhilfen von Bund und Land gegebenenfalls Rechnung getragen, heißt es im Beschluss weiter. Gegen die Entscheidung sei die Beschwerde vor dem OVG Münster zulässig, so das Gericht abschließend.

VG Düsseldorf, Beschluss vom 20.03.2020 - 7 L 575/20

Redaktion beck-aktuell, 24. März 2020.