VG Düsseldorf: Professorin muss wegen Leihfristüberschreitung 2.250 Euro an Hochschulbibliothek zahlen

Ein an eine Hochschullehrerin gerichteter Gebührenbescheid einer Hochschulbibliothek wegen Leihfristüberschreitung ist rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit jetzt bekannt gewordenem Urteil vom 19.10.2018 entschieden und die gegen den Bescheid gerichtete Klage abgewiesen. Die Professorin hatte zu Forschungszwecken 50 Bücher aus der Bibliothek der Hochschule Niederrhein ausgeliehen und diese erst mehr als 30 Tage nach Ablauf der Leihfrist zurückgegeben. Dafür muss sie jetzt 2.250 Euro zahlen (Az.: 15 K 1130/16).

Kein Verstoß gegen Freiheit von Forschung und Lehre

Nach Auffassung des VG bestehen gegen die Gebühren keine rechtlichen Bedenken. Aus der durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG verbürgten Freiheit von Forschung und Lehre – auf welche sich die Hochschullehrerin zur Begründung der Klage berufen hatte – folge zwar ein Anspruch der Klägerin darauf, dass die Hochschule ihr als Hochschullehrerin die Mittel zur Verfügung stelle, die sie für Forschung und Lehre benötige. Dieser Anspruch berechtige sie aber nicht dazu, zu Forschungszwecken aus der Hochschulbibliothek ausgeliehene Bücher erst nach dem Ende der Leihfrist zurückzugeben, ohne von der vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, eine Verlängerung der Leihfrist zu beantragen. Die Gebührenforderung der Hochschule ist nach Auffassung des Gerichts auch der Höhe nach rechtmäßig. Die in der Gebührenordnung der Hochschulbibliothek vorgesehene Festsetzung von Säumnisgebühren von 20 Euro und einer zusätzlichen Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 Euro je Buch bei einer Leihfristüberschreitung von mehr als 30 Tagen widerspreche im Besonderen nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

VG Düsseldorf, Urteil vom 19.10.2018 - 15 K 1130/16

Redaktion beck-aktuell, 31. Oktober 2018.