VG Dresden: Stadt Zittau durfte volksverhetzende NPD-Wahlplakate abhängen

Die von der NPD in Zittau aufgehängten Wahlplakate mit der Aufschrift "Stoppt die Invasion: Migration tötet!" erfüllen den Straftatbestand der Volksverhetzung. Sie stellen deshalb eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar und durften von der Stadt aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Dresden in einem Eilverfahren entschieden (Beschluss vom 20.05.2019, Az.: 6 K 385/19).

Migranten als Gewalttäter dargestellt

Die Wahlplakate zeigen im Zentrum unter der in roter Farbe dargestellten Überschrift "Stoppt die Invasion" die Parole "Migration tötet!". Graphisch unterlegt ist dieser Schriftzug mit Ortsnamen, zwischen denen sich Totenkreuze befinden. Dabei handelt es sich um Orte im Bundesgebiet, in denen es in der jüngeren Vergangenheit zu Gewalt- und Tötungsdelikten gekommen ist, die Tätern mit Migrationshintergrund zugeschrieben wurden. Neben dem Wahlkampfslogan befindet sich auf rotem Grund das Parteilogo und darunter die Aufforderung "Widerstand – jetzt".

VG: Wahlplakate erfüllen Straftatbestand der Volksverhetzung

Die Richter teilten die Auffassung der Stadt Zittau, dass die von ihr abgehängten Wahlplakate eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, weil sie offensichtlich den Straftatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfüllen. Mit dem Wahlplakat greife die Antragstellerin die Menschenwürde sämtlicher in Deutschland lebender Migranten an. Dieser Teil der Bevölkerung werde "von ihr böswillig in einer Weise verächtlich gemacht, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören". Das Plakat vermittle "dem unbefangenen Betrachter bereits allein durch seinen Wortlaut `Migration tötet!` den Eindruck, dass sämtliche in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländer potentielle Straftäter von Tötungsdelikten sind". Dieser Eindruck werde durch die Ortsnamen im Hintergrund noch verstärkt.

Plakate schüren Ängste vor Migranten

Das Plakat sei auch geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Der Slogan "Migration tötet!" schüre Ängste vor Migranten und impliziere, dass der deutsche Staat nicht in der Lage sei, seine Bürger vor ausländischen Straftätern zu schützen. Durch die im "kriegerischen Jargon" formulierte Aufforderung "Stoppt die Invasion" und "Widerstand - jetzt" würden "die Bürger unverhohlen dazu aufgefordert, sich nun selbst gegen die Migration und einreisende Ausländer zu wehren". Dadurch werde nicht nur das Gewaltmonopol des Staates in Frage gestellt. Vielmehr seien solche Äußerungen auch geeignet, "das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtssicherheit zu erschüttern, eine latent vorhandene Gewaltbereitschaft insbesondere rechtsradikal gesinnter Personen gegenüber Migranten zu stärken, Abneigungen hervorzurufen und die Gewaltschwelle herabzusetzen und damit den öffentlichen Frieden zu gefährden".

Stadt muss Plakate nicht wieder aufhängen

Vor diesem Hintergrund könne die Stadt nicht – wie von der Antragsgegnerin beantragt – verpflichtet werden, die von ihr abgehängten Plakate erneut aufzuhängen. Durch deren Verwendung im öffentlichen Straßenraum habe die Partei eine "Dauerstraftat" verwirklicht, die von der Behörde in der von ihr gewählten Form habe beendet werden können.

VG Dresden, Beschluss vom 20.05.2019 - 6 K 385/19

Redaktion beck-aktuell, 21. Mai 2019.