VG Berlin: Kinderschutz kann auch Rückführung der Angehörigen von IS-Kämpfern erfordern

Erstmals hat nach Informationen von NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung" ein deutsches Gericht entschieden, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, Angehörige von IS-Kämpfern nach Deutschland zurück zu holen. Das Verwaltungsgericht Berlin habe in einem aktuellen Beschluss das Auswärtige Amt aufgefordert, unverzüglich die Identität dreier minderjähriger Kinder im syrischen Flüchtlingslager al-Haul feststellen zu lassen und danach diesen und ihrer Mutter die Rückreise nach Deutschland zu ermöglichen.

Medizinische und humanitäre Bedingungen in syrischem Camp katastrophal

Das Auswärtige Amt habe in dem von dem Hannoveraner Anwalt Dirk Schoenian angestrengten Verfahren erklärt, es sei bereit, die Kinder aus al-Haul zu holen, so der NDR weiter. Diese seien acht, sieben und knapp zwei Jahre alt. Die medizinischen und humanitären Bedingungen in dem Camp gälten als katastrophal. Allerdings habe das Auswärtige Amt argumentiert, dass man keinerlei Verpflichtung sehe, auch der Mutter bei der Rückreise aus Syrien nach Deutschland zu helfen. In der Bundesregierung bestehe die Sorge, dass radikalisierte IS-Frauen – ebenso wie ihre Männer – oft ein zu großes Sicherheitsrisiko darstellten. Ebenso habe das Amt auch vor Gericht argumentiert.

VG: Kinderschutz geht vor

Die prinzipielle Rechtsfrage, ob erwachsene IS-Anhänger durch die Bundesregierung nach Deutschland geholt werden müssen, ließ das Gericht nach Angaben des NDR offen. Es habe darüber hinaus dem Auswärtigen Amt generell einen großen Ermessensspielraum bei der Beantwortung dieser heiklen Frage zugestanden. Da aber in diesem Fall eine "isolierte Rückkehr" der Kinder ausweislich der Erklärungen kurdischer Vertreter nicht möglich sei, müsse die Mutter ebenfalls nach Deutschland geholt werden. Eine so weitreichende Entscheidung im Eilverfahren ist ungewöhnlich. Das Gericht habe seine Entscheidung damit erklärt, so der NDR weiter, dass bei "Untätigkeit" mindestens den Kindern "schwere, unzumutbare und nicht anders abwendbare Nachteile" drohten.

Redaktion beck-aktuell, 12. Juli 2019.