VG Berlin: Akkreditierungen bei G20-Gipfel nicht rechtmäßig

Der nachträgliche Entzug der Akkreditierungen von zwei Journalisten beim G20-Gipfel in Hamburg im Jahre 2017 ist einem Gerichtsurteil zufolge nicht rechtmäßig gewesen. Die Voraussetzungen für einen Widerruf der Akkreditierungen haben nicht vorgelegen, wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Berlin am 20.11.2019 sagte. Nachträglich eingetretene Tatsachen, auf deren Grundlage der Entzug möglich gewesen wäre, gab es demnach nicht. Es ging in dem Verfahren konkret um Klagen von zwei Journalisten gegen die Bundesrepublik.

Jurist verwies auf Zeitdruck wegen Sicherheitslage

Der G20-Gipfel vor gut zwei Jahren war überschattet gewesen von heftigen Krawallen in der Hansestadt. Ein Jurist, der für die Seite des Bundes sprach, betonte in der Verhandlung, dass sich die Sicherheitslage in der Stadt "dramatisch" verändert habe. Man habe unter hohem Zeitdruck eine Entscheidung treffen müssen, ob man die Akkreditierung der Journalisten wieder entzieht.

VG Berlin, Urteil vom 20.11.2019

Redaktion beck-aktuell, 20. November 2019 (dpa).