VG Aachen hebt Ausreiseverbot für Syrer auf

Die Sicherheitsbehörden sahen 2015 in dem 35-jährigen Syrer eine Bedrohung und zogen den Reisepass ein. Vier Jahre später hat nun das Verwaltungsgericht Aachen das Ausreiseverbot gegen den Mann aufgehoben. Die Lage in Syrien und die persönliche Situation des Mannes hätten sich verändert, so das VG (Urteil vom 21.08.2019,  Az.: 8 K 2344/15).

Syrer 2015 als islamistisch-terroristischer Kämpfer verdächtigt

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte 2015 den Verdacht, dass der Syrer an Kämpfen islamistisch-terroristischer Gruppen teilgenommen hatte. Sein mittlerweile nicht mehr abrufbares Facebook-Profil aus dem Jahr 2013 hatte ihn demnach als Dschihadist mit einer Kalaschnikow in Aleppo gezeigt. Daraufhin verfügte die Städteregion Aachen das Ausreiseverbot aus Deutschland und zog den syrischen Reisepass des Mannes ein. Gegen die Ordnungsverfügung hatte der Mann geklagt.

VG: Lebenssituation des Mannes hat sich geändert - keine Gefährdungslage mit

Aufgrund der Sachlage sei den Behörden damals nichts anders übrig geblieben, als den Reisepass einzuziehen, sagte der Vorsitzende Richter und wies diesen Teil der Klage ab. Das Gericht gehe davon aus, dass er die Bürgerkriegsparteien nur kurze Zeit unterstützt hatte. "Ob er selbst mit der Waffe geschossen hat, wissen wir nicht", sagte der Vorsitzende Richter Harry Addicks. Die Lage in Syrien habe sich stark verändert und auch die Lebenssituation des Mannes, der mittlerweile drei Kinder habe. Das Ausreiseverbot müsse der Mann als Warnschuss verstehen. Der Mann werde wohl nicht mehr in sein Heimatland reisen, um zu kämpfen oder die kämpfende Truppe zu unterstützen, stellte Addicks fest. Es bestehe durch den Mann für Deutschland keine Gefährdungslage mehr.

Redaktion beck-aktuell, 22. August 2019 (dpa).