Verteidiger von Zschäpe und Wohlleben kündigen Revision gegen NSU-Urteil an

Das Urteil im Münchener NSU-Prozess muss vom Bundesgerichtshof überprüft werden. Sowohl Beate Zschäpes als auch Ralf Wohllebens Verteidiger haben angekündigt, Revision einzulegen. 

Zschäpe-Verteidiger rügen Verurteilung als Mittäterin der NSU-Morde

"Die Verurteilung Frau Zschäpes wegen Mittäterschaft an den von Böhnhardt und Mundlos begangenen Morden und Raubstraftaten ist nicht tragfähig begründbar. Wir werden gegen das Urteil Revision einlegen", teilte ihr Verteidiger Wolfgang Heer in einer Verhandlungspause mit. Das OLG München hatte Zschäpe zuvor wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Es stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest – damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

OLG folgte Antrag der Bundesanwaltschaft

Mit dem Urteilsspruch folgte das Gericht dem Antrag der Bundesanwaltschaft und verurteilte Zschäpe als Mittäterin an den Morden und Anschlägen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU). Zschäpe hatte fast 14 Jahre lang mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund gelebt. In dieser Zeit ermordeten die beiden Männer neun Gewerbetreibende türkischer oder griechischer Herkunft und eine deutsche Polizistin, zudem verübten sie zwei Bombenanschläge in Köln mit Dutzenden Verletzten.  

Mittäterschaft mit zentraler Hintergrundrolle Zschäpes begründet

Zwar gibt es keinen Beweis, dass Zschäpe an einem der Tatorte war. Die Anklage hatte Zschäpe allerdings eine maßgebliche Rolle bei der Tarnung des Trios zugeschrieben und argumentiert, Zschäpe habe "alles gewusst, alles mitgetragen und auf ihre eigene Art mitgesteuert und mit bewirkt". Dieser Argumentation folgte das Gericht mit seinem Urteil.  

Verteidiger hatten Zschäpes Freispruch gefordert  

Zschäpes zwei Verteidiger-Teams hatten den Freispruch ihrer Mandantin von allen Morden und Anschlägen gefordert: Die 43-Jährige sei keine Mittäterin, keine Mörderin und keine Attentäterin. Zschäpe selbst hatte in schriftlichen Einlassungen geltend gemacht, sie habe von den Morden und Anschlägen ihrer Freunde immer erst im Nachhinein erfahren.  

Wohllebens Verteidiger kündigten ebenfalls Revision an

Wohlleben war als Waffenbeschaffer für den NSU zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das OLG sprach ihn der Beihilfe zum Mord schuldig. Auch seine Verteidiger wollen das Urteil vom BGH überprüfen lassen. Dies kündigte Rechtsanwältin Nicole Schneiders nach der Urteilsverkündung an.

Redaktion beck-aktuell, 11. Juli 2018 (dpa).