Verschwundenes Mädchen Maria: Begleiter zu Haftstrafe verurteilt

Nachdem die minderjährige Maria aus Freiburg jahrelang verschwunden war, muss der Begleiter des Mädchens nun sechs Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Freiburg verurteilte den 58 Jahre alten Mann aus Blomberg in Nordrhein-Westfalen am 09.07.2019 wegen schwerer Kindesentziehung und wegen sexuellen Missbrauchs in mehr als 100 Fällen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die am Prozess Beteiligten haben nach Angaben des Gerichts eine Woche Zeit, um Revision einzulegen (Az.: 3 KLs 160 Js 12932/13 AK 7/19).

Reise quer durch Europa nach Sizilien

Der Angeklagte sei im Mai 2013 mit der damals 13 Jahre alten Maria ins Ausland geflüchtet und habe das Mädchen in zahlreichen Fällen sexuell missbraucht, so das Gericht. Erst nach mehr als fünf Jahren kehrte Maria zurück, der Mann wurde festgenommen. Dem Urteil zufolge war der verheiratete Familienvater mit dem rund 40 Jahre jüngeren Mädchen quer durch Europa nach Italien gereist. Dort lebten die beiden in einem Dorf in Sizilien. Kennengelernt habe er die Minderjährige über das Internet. Der erwachsene Mann habe sich dort in Chats dem Mädchen gegenüber anfangs als Teenager ausgegeben.

Freiwilligkeit bei Maria ändert nichts an Strafbarkeit des Angeklagten

Der Mann und Maria hatten zu dem Fall vor Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt. Auch wenn das damals 13 Jahre alte Mädchen freiwillig mit dem Mann mitgegangen sei, stelle dies eine Straftat dar, stellte das Gericht in der Urteilsbegründung klar. Marias Eltern wussten den Angaben zufolge nichts von dem Plan, ins Ausland zu reisen.

Keine Sicherungsverwahrung, aber Schmerzensgeldzahlung an Mutter

Der Prozess hatte Anfang Mai 2019 in Freiburg begonnen. Bei den Plädoyers Ende Juni 2019 hatte die Staatsanwältin neben Sicherungsverwahrung sieben Jahre und drei Monate Gefängnis für den nicht vorbestraften Mann gefordert. Der Verteidiger des Mannes plädierte den Angaben zufolge für vier Jahre und sechs Monate Haft ohne Sicherungsverwahrung. Sicherungsverwahrung, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, ordnete das Gericht nicht an. Neben der sechsjährigen Haftstrafe muss der 58-Jährige der Mutter Marias Schmerzensgeld in nicht genannter Höhe zahlen.

Redaktion beck-aktuell, 10. Juli 2019 (dpa).