VerfG Brandenburg: Zwei AfD-Abgeordnete mit Eilantrag auf Akteneinsicht zum "Medikamentenskandal" gescheitert

Zwei AfD-Abgeordnete des brandenburgischen Landtags sind mit dem Versuch gescheitert, eine sofortige Akteneinsicht in sämtliche Akten zum "Medikamentenskandal" von der Landesregierung zu erzwingen. Das Brandenburgische Verfassungsgericht hat mit Beschluss vom 13.08.2018 ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurückgewiesen (Az.: VfGBbg 3/18).

Abgeordnete beantragten Einsicht in Akten zum “Medikamentenskandal“

Mit ihrem Antrag verlangten die AfD-Abgeordneten Rainer van Raemdonck und Birgit Bessinnoch vor der am 16.08.2018 stattfindenden Sondersitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit, Frauen und Familie Einsicht in sämtliche Akten zum "Medikamentenskandal" um den Import mutmaßlich gestohlener Medikamente durch ein in Brandenburg ansässiges Unternehmen. Die Abgeordneten hatten am 21.07.2018 beziehungsweise am 26.07.2018 bei der Landesregierung Akteneinsicht beantragt und sich vor wenigen Tagen an das Verfassungsgericht gewandt.

VerfG: Interessenabwägung fällt zu Lasten der Abgeordneten Bessinnoch aus

Das Gericht entschied aufgrund einer Abwägung, da im Eilverfahren nicht mit der erforderlichen Sicherheit habe festgestellt werden können, ob nicht bereits jetzt die Akten den Abgeordneten hätten vorgelegt werden müssen oder ob die Landesregierung den Akteneinsichtsantrag zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht bescheiden musste. Die Interessenabwägung habe ergeben, dass die Abgeordnete Bessin auf eine etwas spätere Akteneinsicht verwiesen werden könne, da andernfalls sowohl die Rechte der Landesregierung als auch schutzwürdige Interessen Privater irreversibel beeinträchtigt sein könnten. Zudem würde auch eine unmittelbar vor einer Sondersitzung gewährte Akteneinsicht die Befugnisse des Ausschusses berühren, in öffentlicher Sitzung Auskunft von der Landesregierung zu verlangen. Dieser Prozess öffentlicher Auseinandersetzung im Parlament könnte unterlaufen werden, wenn einzelnen Abgeordneten ein oder zwei Tage vor der Sitzung Zugang zu den Akten der Landesregierung gewährt würde.

Spätere Akteneinsicht ausreichend

Wenn die Abgeordneten in der zweiten Augusthälfte Akteneinsicht erhalten, biete sich immer noch Gelegenheit zum Vorhalt gegenüber der zuständigen Ministerin in der regulären Ausschusssitzung Anfang September 2018. Der Abgeordnete van Raemdonck habe sich nicht auf eine besondere Eilbedürftigkeit der Akteneinsicht berufen können, da er weder ordentliches noch stellvertretendes Mitglied im Ausschuss sei.

Redaktion beck-aktuell, 14. August 2018.