Verfassungsschutz erklärt AfD zu rechtsextremistischem Verdachtsfall
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Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die gesamte AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Damit kann die Partei ab sofort auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln ausgespäht werden. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur setzte der Präsident der Behörde, Thomas Haldenwang, die Landesämter für Verfassungsschutz darüber am Mittwoch in einer internen Videokonferenz in Kenntnis. Zuerst hatte der "Spiegel" berichtet.

AfD-Vorsitzender übt Kritik

"Das Vorgehen des Verfassungsschutzes ist skandalös", sagte der AfD-Vorsitzende Tino Chrupalla. "Obwohl die Behörde die Einstufung als Verdachtsfall nicht bekannt geben darf, lanciert sie entsprechende Informationen an die Medien, um auf diese Weise den demokratischen Parteienwettstreit zulasten der AfD zu beeinflussen."

Bundesamt für Verfassungsschutz äußert sich vorerst nicht öffentlich

Wegen eines noch nicht abgeschlossenen Gerichtsverfahrens gibt das Bundesamt derzeit öffentlich keine Stellungnahme zur Frage der Einschätzung der AfD ab. "Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht äußert sich das Bundesamt für Verfassungsschutz in dieser Angelegenheit nicht öffentlich", teilte die Kölner Behörde auf Anfrage mit.

Umfassende Einblicke zur Einschätzung der AfD vor Kölner Gericht

Das Bundesamt hatte dem Kölner Verwaltungsgericht diese Woche jedoch umfänglich Einblick in seine Einschätzung zur AfD gewährt. Die AfD wehrt sich in einem Eilverfahren mit juristischen Mitteln gegen eine mögliche Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Diese Einstufung ermöglicht grundsätzlich auch das Anwerben von Informanten, die aus der Partei an den Inlandsgeheimdienst berichten.

Keine Überwachung mit nachrichtendienstlichen Mitteln bis zum Ende des Eilverfahrens

Der Verfassungsschutz hatte dem Gericht zugesagt, bis zum Ende des Eilverfahrens Kandidaten und Abgeordnete der Partei nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu überwachen. Außerdem werde der Verfassungsschutz bis zum Abschluss des Verfahrens darauf verzichten, öffentlich bekanntzugeben, ob er die AfD als Verdachtsfall oder gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstuft.

Auswirkungen aber für einfache Mitglieder der Partei

Das Gericht stellte daraufhin fest, angesichts der vom Bundesamt für Verfassungsschutz abgegebenen Erklärungen könnte sich eine Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln während der Dauer des Eilverfahrens lediglich auf die einfachen Mitglieder der Partei auswirken.

Innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion wenig überrascht

"Dass der Verfassungsschutz die AfD nun offenbar bundesweit beobachtet, wundert nicht", sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg. "Die Partei hat sich nie eindeutig von Rechtsextremen wie Herrn Höcke distanziert", kritisierte Middelberg mit Blick auf den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke. Die Partei habe es jetzt in der Hand, "sich mit einem Reinigungsprozess der Beobachtung durch den Verfassungsschutz zu entziehen." Es sei aber fraglich, ob ihr das gelingen werde.

Redaktion beck-aktuell, 3. März 2021 (dpa).