Verfassungsschützer fordern erweiterte Befugnisse

Führende Verfassungsschützer haben am 70. Jahrestag des Grundgesetzes bessere gesetzliche Möglichkeiten zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gefordert. Im Zeitalter der Digitalisierung und globaler Vernetzung auch von Extremisten und Terroristen bestehe kein Zweifel, "dass unsere Demokratie auch im Cyberraum wehrhaft sein muss", sagte der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, am 23.05.2019 bei einem Symposium in Hamburg.

Mehr Befugnisse für Sicherheitsbehörden

Die Sicherheitsbehörden müssten in die Lage versetzt werden, ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen – zum Beispiel "mit Quellen-TKÜ auf Endgeräten und dem Instrument der Onlinedurchsuchung". Bei der Quellen-TKÜ werden sogenannte Trojaner auf Handys eingesetzt, um Gespräche abzuhören, bevor diese verschlüsselt über das Netz übertragen werden.

"Modifiziertes Trennungsgebot" gefordert

Hamburgs Verfassungsschutzchef Torsten Voß forderte ein "modifiziertes Trennungsgebot" zwischen Ermittlungsbehörden und Nachrichtendiensten. "Kein Land weltweit hat diese strikte Trennung mindestens in Bezug auf die Informationsübermittlung zwischen Polizei und Verfassungsschutz."

Diskussion über zeitgemäße Ermittlungsmethoden erforderlich

Bei einem Treffen der ostdeutschen Verfassungsschutzbehörden in Schwerin forderte auch Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) eine Diskussion über zeitgemäße Ermittlungsmethoden. Die Zeit sei schnelllebiger geworden, weshalb auch über Verfassungsfragen und neue staatliche Ermittlungsmethoden diskutiert werden müsse. Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Verfassungsschutz sei "mitunter ein enormes Hindernis" bei der Zusammenarbeit.

Informationsaustausch zwischen Nachrichtendiensten und anderen Behörden erweitern

Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) zeigte sich dafür offen, den durch das Trennungsgebot gesetzten Rahmen des Informationsaustauschs zwischen Nachrichtendiensten und anderen Behörden "mit Augenmaß" zu erweitern. "Denn wenn zum Beispiel ein Jugendamt von einer Kindeswohlgefährdung durch islamistische Eltern, die ihr Kind zum Dschihad erziehen, nichts weiß, kann es das Kind auch nicht schützen." Grote warnte aber davor, über das Trennungsgebot als solches zu diskutieren. Dies müsse "ein Stück Vertrauens- und Geschäftsgrundlage" bleiben.

Redaktion beck-aktuell, 24. Mai 2019 (dpa).