Verbraucherschützer sehen geplante Gutschein-Regelung für coronabedingt stornierte Reisen kritisch

Die Verbraucherzentrale Hamburg sieht die Pläne der Bundesregierung kritisch, für aufgrund der Corona-Pandemie stornierte Pauschalreisen oder Flüge eine Gutschein-Regelung einzuführen. Nicht alle Verbraucher könnten es sich leisten, in Zeiten von Kurzarbeit den Unternehmen kostenlose Kredite zu geben, schreibt sie in einer Pressemitteilung vom 07.04.2020. Ferner könnten sich bei Flugtickets Gutscheine ohne Insolvenzabsicherung als wertlos erweisen.

Reisebranche wartet auf "Gutschein-Exit“ und wimmelt Verbraucher ab

Mit Blick auf das geplante Gutschein-Modell hielten viele Pauschalreiseanbieter und Fluggesellschaften Verbraucher bereits hin und leisteten kaum noch Rückzahlungen, berichtet die VZ. "Uns erreichen täglich Anfragen von Ratsuchenden, die die Anzahlung für einen gebuchten Pauschalurlaub oder die Kosten für Flugtickets wiedersehen möchten, doch man wimmelt sie ab, vertröstet auf später oder bietet Gutscheine an. Oft sind die betroffenen Unternehmen auch gar nicht zu erreichen", so Julia Rehberg von der VZ. "Die Reisebranche spielt auf Zeit und wartet auf den offiziellen Gutschein-Exit."

Gutscheinlösung soll für vor dem 08.03.2020 gebuchte Reisen gelten

Die geplante "Gutschein-statt-Geld-Regelung" der Bundesregierung solle voraussichtlich rückwirkend für Reiseangebote gelten, die vor dem 08.03.2020 gebucht worden seien. Anbieter sollen Gutscheine ausstellen dürfen, wenn wegen der Corona-Pandemie beispielsweise eine Pauschalreise nicht angetreten werden könne oder ein gebuchter Flug annulliert werde. Wann die Regelung in Kraft trete, sei bislang nicht klar, denn über das Vorhaben müsse auf europäischer Ebene entschieden werden.

Verbraucherzentrale fordert Wahlrecht für Verbraucher

"Wir sehen den Vorstoß der Politik kritisch, auch wenn die Corona-Krise eine besondere Herausforderung für Unternehmen darstellt", so Verbraucherschützerin Rehberg. Viele Verbraucher würden Gutscheine akzeptieren, wenn die Werthaltigkeit staatlich abgesichert wäre. Andere könnten es sich nicht leisten, in Zeiten von Kurzarbeit den Unternehmen kostenlose Kredite zu geben. "Pauschalreisende sollten zumindest die Wahl zwischen einem Gutschein mit staatlicher Insolvenzabsicherung und der Auszahlung ihres Geldes haben."

Insolvenzabsicherung auch bei Gutscheinen von Fluggesellschaften gefordert

"Auch für Fluggesellschaften müssen die neuen Vorgaben gelten!", fordert Rehberg. Denn dürften diese im Fall der Annullierung wegen Corona künftig Gutscheine ausgeben, sei für diese in den Vorschlägen der Bundesregierung an die EU-Kommission keine Insolvenzabsicherung vorgesehen. Gehe die Fluggesellschaft pleite, sei der Gutschein nichts mehr wert.

Redaktion beck-aktuell, 7. April 2020.