USA: Richter lässt Facebook-Sammelklage wegen Gesichtserkennung zu

Facebook ist es nicht gelungen, im jahrelangen Streit um Gesichtserkennung im US-Bundesstaat Illinois eine potenziell teure Sammelklage zu verhindern. Ein Richter in San Francisco entschied, dass jeder Einwohner des Staates, dessen Gesichtszüge von Facebook nach dem 07.06.2011 erfasst wurden, sich an der Klage beteiligen kann. Es geht um eine Funktion, bei der Facebook-Nutzer in Fotos automatisch erkannt und für ihre Freunde sichtbar markiert werden können.

In Illinois dürfen biometrische Informationen nur mit Zustimmung erhoben werden

Das Gesetz in Illinois sieht vor, dass biometrische Informationen nur nach ausdrücklicher Zustimmung eines Nutzers erhoben werden können. Es sieht Strafen von 1.000 Dollar pro Verstoß durch Nachlässigkeit und 5.000 Dollar für jede bewusste Verletzung vor. Mit potenziell Millionen betroffenen Nutzern könnten zumindest die Forderungen an Facebook also mit Leichtigkeit in die Milliarden gehen. In den USA sind Illinois und Texas die einzigen Bundesstaaten mit solchen weitreichenden Einschränkungen. Facebook bestreitet Gesetzesverstöße und will sich weiter vehement gegen die Vorwürfe in der bereits 2015 eingereichten Klage wehren.

Europäisches Recht erlaubt Facebook den Einsatz der Gesichtserkennungsfunktion

Für Nutzer in Europa hat der Fall keine Auswirkungen. Hier führt Facebook mit der Ende Mai greifenden EU-Datenschutzgrundverordnung die Gesichtserkennungsfunktion nach jahrelanger Pause sogar wieder ein. Facebook hatte die Funktion in Europa zunächst im Sommer 2011 freigeschaltet, stieß dabei aber auf den Widerstand europäischer Datenschützer. Deshalb stoppte der Konzern die Gesichtserkennung und verpflichtete sich im Herbst 2012, die dabei erzeugten Daten wieder zu löschen.

Redaktion beck-aktuell, 17. April 2018 (dpa).