Ausnahmen von Impflicht möglich
Der Richter betonte in seinem Urteil, dass es sich nicht um eine endgültige Entscheidung in der Sache handele. Vielmehr sei es in dem Fall um eine einstweilige Verfügung gegangen. Dank der Impfpflicht der Universität könnten Studierende, Lehrkräfte und Angestellte auf Masken und Abstandsregeln im Klassenzimmer, Labor oder in der Freizeit und bei außerschulischen Aktivitäten verzichten, hatte die Indiana University in Bloomington ihr Vorgehen gerechtfertigt. Die Universität hatte die Impfpflicht, die ab Herbstsemester gelten soll, bereits im Mai angekündigt. Aufgrund medizinischer oder religiöser Gründe kann eine Ausnahme beantragt werden.
Klägeranwalt kündigt Berufung an
"Die heutige Entscheidung bedeutet nicht das Ende des Kampfes der Studenten – wir planen, sofort gegen die Entscheidung des Richters in Berufung zu gehen", reagierte der Anwalt der Studenten, James Bopp Jr., in einer Mitteilung. Das Recht, die Universität zu besuchen, dürfe nicht davon abhängig gemacht werden, dass Studierende etwa auf ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit verzichten müssten. Die Universität hingegen begrüßte die Entscheidung auf Anfrage. Das Urteil sorge für eine sichere Rückkehr zum Unterricht, hieß es.