Ausschluss unliebsamer Nutzer von öffentlicher Diskussion diskriminierend
Im Jahr 2018 hatte zunächst ein New Yorker Bundesgericht entschieden, dass dies dem ersten Verfassungszusatz zuwiderlaufe, der die Meinungsfreiheit schützt. Trump gewährte den Betroffenen daraufhin wieder Zugang zu seinen Twitter-Nachrichten, legte aber zugleich Berufung gegen die erste Gerichtsentscheidung ein. Das Berufungsgericht entschied nun aber ebenfalls, dass ein Vertreter des Staates, der die sozialen Medien – wie Trump – zu offiziellen Zwecken nutze, nicht andere Nutzer von der öffentlichen Diskussion ausschließen dürfe, weil ihm deren Äußerungen nicht gefielen. Dies sei diskriminierend und daher unzulässig.
Trump nutzt Twitter exzessiv - 62 Millionen Follower
Die juristische Auseinandersetzung zieht sich schon länger hin. Laut Gerichtsunterlagen hatte Trump die Betroffenen im Mai und Juni 2017 blockiert. Trump nutzt den Kurznachrichtendienst Twitter wie kein US-Präsident vor ihm – etwa um politische Entscheidungen oder Personalwechsel zu verkünden. Er teilt in seinen Tweets selbst oft heftig und bisweilen derbe gegen Kritiker aus. Trump hat fast 62 Millionen Follower bei Twitter.