US-Gericht stoppt Veröffentlichung von Waffenplänen für 3D-Drucker

Ein Bundesgericht in den USA hat die geplante Veröffentlichung von Plänen für die Herstellung von Schusswaffen mittels 3D-Druckern gestoppt. Das Gericht in Seattle gab dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung statt, wie ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur am 31.07.2018 bestätigte. Auch das Büro des Generalstaatsanwalts im Bundesstaat Washington, Bob Ferguson, teilte auf Twitter mit, dem Antrag sei stattgegeben worden.

Gefahr der Herstellung nicht zurückverfolgbarer Waffen

Kritiker hatten befürchtet, dass durch die Veröffentlichung der Pläne Schusswaffen in falsche Hände geraten könnten und die öffentliche Sicherheit gefährdet wird. Mithilfe der Anleitung wäre es Privatpersonen möglich gewesen, sich unkontrolliert ihre eigenen, nicht zurückverfolgbaren Waffen herzustellen.

Klage gegen US-Regierung

Ferguson hatte die Verfügung beantragt und zugleich Klage gegen die Regierung von Präsident Donald Trump erhoben. Sieben Bundesstaaten und der Hauptstadtdistrikt Washington schlossen sich der Klage an. Trumps Regierung hatte im Juni 2018 einen Vergleich mit der Organisation Defense Distributed geschlossen, mit dem die Veröffentlichung von Waffenplänen für 3D-Drucker im Internet gestattet worden war.

Pläne bereits von über 5.000 Nutzern heruntergeladen

Die Organisation aus Texas hatte angekündigt, die Pläne ab dem 01.08.2018 zum Herunterladen anzubieten. Allerdings waren bereits am 31.07.2018 Pläne für eine weitgehend aus Plastik bestehende Pistole vom Typ "Liberator" online gestellt worden. Mehr als 5.000 Nutzer luden die Daten für den 3D-Druck der einzelnen "Liberator"-Teile und die Anleitung für den Zusammenbau der Waffe herunter.

Redaktion beck-aktuell, 1. August 2018 (dpa).