Recht auf Privatsphäre gilt auch auf Reisen
Die Bürgerrechtsorganisationen teilten mit, Grenzschutzbeamte müssten nun konkrete Verdachtsmomente vorweisen, um Inhalte von elektronischen Geräten zu durchsuchen. Das Gericht habe deutlich gemacht, so die Organisationen, dass das Recht auf Privatsphäre auch auf Reisen gelte. "Das ist ein großartiger Tag für Reisende, die die internationale Grenze jetzt passieren können, ohne befürchten zu müssen, dass die Regierung ohne jeden Verdacht die außerordentlich sensiblen Informationen durchsucht, die wir alle in unseren elektronischen Geräten haben.“
Deutliche Zunahme der Durchsuchungen seit 2018
Die ACLU teilte mit, die Zahl der Durchsuchungen elektronischer Geräte an Grenzübergängen in die USA habe deutlich zugenommen. 2018 habe die Grenzschutzbehörde mehr als 33.000 Geräte untersucht, fast vier Mal so viele wie noch vor drei Jahren.