US-Gericht schränkt Durchsuchung elektronischer Geräte bei der Einreise ein

US-Grenzbeamte dürfen die Inhalte elektronischer Geräte bei der Einreise in die USA nicht ohne konkrete Verdachtsmomente durchsuchen. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichts in Boston vom 12.11.2019 hervor. Die Bürgerrechtsorganisationen ACLU und EFF hatten wegen der zunehmenden Zahl der Durchsuchungen elektronischer Geräte wie Laptops und Smartphones im Namen von elf Betroffenen Klage gegen das Heimatschutzministerium und gegen zwei Grenzschutzbehörden eingelegt.

Recht auf Privatsphäre gilt auch auf Reisen

Die Bürgerrechtsorganisationen teilten mit, Grenzschutzbeamte müssten nun konkrete Verdachtsmomente vorweisen, um Inhalte von elektronischen Geräten zu durchsuchen. Das Gericht habe deutlich gemacht, so die Organisationen, dass das Recht auf Privatsphäre auch auf Reisen gelte. "Das ist ein großartiger Tag für Reisende, die die internationale Grenze jetzt passieren können, ohne befürchten zu müssen, dass die Regierung ohne jeden Verdacht die außerordentlich sensiblen Informationen durchsucht, die wir alle in unseren elektronischen Geräten haben.“

Deutliche Zunahme der Durchsuchungen seit 2018

Die ACLU teilte mit, die Zahl der Durchsuchungen elektronischer Geräte an Grenzübergängen in die USA habe deutlich zugenommen. 2018 habe die Grenzschutzbehörde mehr als 33.000 Geräte untersucht, fast vier Mal so viele wie noch vor drei Jahren.

Redaktion beck-aktuell, 14. November 2019 (dpa).