Unions-Justizminister fordern härteres Vorgehen gegen Internetkriminalität

Die Landesjustizminister aus der Union setzen sich für eine Modernisierung des Cyberstrafrechts ein. Das Strafrecht müsse endlich mit der zunehmenden Digitalisierung Schritt halten, betonten sie im Rahmen eines gemeinsamen Austausches am 24.09.2020. Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) forderte im Rahmen des Treffens erneut die Aufnahme des hessischen Gesetzesentwurfs zur Bestrafung des digitalen Hausfriedensbruchs.

Ministerin: Noch große Gesetzeslücken

Kühne-Hörmann lobte zwar die Ermittlungserfolge der Zentralstelle für Internetkriminalität (ZIT). "Ein junger Mann, der sich massenhaft Daten von Prominenten und Politikern verschafft hatte, wurde vor dem Amtsgericht Alsfeld zu einer Jugendstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt", sagte sie. Diese Ermittlungen seien von den Internetstaatsanwälten der ZIT geführt worden. Dennoch gebe es noch große Gesetzeslücken.

Botnetze als Werkzeuge im Fokus

Wenn man sich nur die Medienberichte der letzten Wochen anschaue, erkenne man die Dimension der Bedrohung durch Internetkriminalität: Im März 2020 hätten nach einem Cyber-Angriff sämtliche IT-Systeme in der Universitäts-Klinik im tschechischen Brünn heruntergefahren, Operationen abgesagt und Patienten in andere Häuser verlegt werden müssen. Erst vor wenigen Tagen habe es einen Hacker-Angriff auf das Universitätsklinikum Düsseldorf gegeben. Die Werkzeuge, mit denen Straftäter diese Handlungen begingen, seien regelmäßig sogenannte Botnetze, so die Ministerin aus Hessen.

Schadsoftware in Systemen

"Botnetze stellen eine der wichtigsten Täterinfrastrukturen im Bereich der Cyberkriminalität dar", erläuterte Kühne-Hörmann. Gegen die "Infektion" mit entsprechender Schadsoftware könne sich auch der aufmerksame Computernutzer kaum zur Wehr setzen. Zurzeit gehe man davon aus, dass bis zu 40% aller internetfähigen informationstechnischen Systeme in Deutschland mit Schadsoftware verseucht sind. Die Täter würden damit auch Zugriff auf sämtliche Daten des Benutzers erlangen, könnten den gesamten Internetverkehr der Opfer abhören und manipulieren sowie die Computerhardware des Opfersystems wie beispielsweise Webcam oder Mikrofon unbeschränkt fernsteuern.

Hessischer Gesetzesentwurf zur Bestrafung des digitalen Hausfriedensbruchs

"Der hessische Gesetzentwurf zielt deshalb darauf ab, den Tätern diese Werkzeuge aus der Hand zu schlagen", sagte Kühne-Hörmann. Der Aufbau und Betrieb teilweise weltumspannender Botnetze sei ein Massenphänomen und längst gehe es um mehr als finanzielle Interessen der Täter. In letzter Zeit häuften sich die Angriffe auf Internetseiten und es fänden gezielte Cyberangriffe auf mit dem Internet verbundene kritische Infrastrukturen wie beispielsweise große Industrieanlagen, Elektrizitätswerke, Staudämme, Anlagen der Wasserversorgung oder Telekommunikationsanlagen statt, betonte sie. "Ich erwarte, dass der Bundestag den hessischen Gesetzesentwurf zur Bestrafung des digitalen Hausfriedensbruchs endlich aufnimmt und berät. Schließlich hat der Bundesrat die Initiative schon vor Jahren beschlossen“, forderte Kühne-Hörmann abschließend.

Redaktion beck-aktuell, 25. September 2020.