Union und SPD einigen sich zum Bundespolizeigesetz

Die Bundestagsfraktionen von Union und SPD haben sich nach einem Bericht der "Frankfurter Allgemeine Zeitung" auf einen Kompromiss beim Bundespolizeigesetz geeinigt. Die Bundespolizei soll demnach mehr Befugnisse erhalten. Dazu gehöre die Möglichkeit der Quellen-Telekommunikationsüberwachung, also eine Überwachung verschlüsselter Kommunikation, die entweder vor ihrer Verschlüsselung oder danach erfasst wird.

Weder Online-Durchsuchung noch elektronische Gesichtserkennung

Weiterhin nicht erlaubt sein werde die Online-Durchsuchung und die elektronische Gesichtserkennung. Union und SPD hatten lange über eine Novellierung des Gesetzes diskutiert, das aus dem Jahr 1994 stammt. "Jede Seite war am Ende kompromissbereit, so dass ein gutes Ergebnis für die Polizistinnen und Polizisten jetzt auf dem Tisch liegt", sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese der Zeitung in Bezug auf das Eckpunktepapier. Der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Thorsten Frei nannte es einen "Akt der Wertschätzung gegenüber den Beamten". Es sei ein schönes Zeichen, dass die Fraktionen ein knappes Jahr vor der nächsten Bundestagswahl auf parlamentarischer Ebene eine Einigung erreicht hätten.

Platzverweise und Blutprobenentnahme

Laut dem Bericht soll die Bundespolizei künftig die Strafverfolgung bei "unerlaubtem Aufenthalt" in Deutschland selbst durchführen können. Sie bekommt demnach auch das Recht, selbst Platzverweise zu erteilen oder Blutproben entnehmen zu lassen. Bisher durften das nur die Landespolizeien.

Redaktion beck-aktuell, 30. November 2020 (dpa).