Einigung erfolgte unter Zeitdruck
Eine solche allgemein formulierte Klausel für Härtefälle gibt es bisher zwar schon; im Sondierungspapier hatten beide Seiten aber offen gelassen, ob sie weiterhin für den Familiennachzug bei Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus gelten soll. Die genauen Details für diese dauerhafte Neuregelung sollen in den kommenden Monaten noch erarbeitet werden. Mit diesem Kompromiss, der zuletzt unter anderem zwischen den Fraktionsspitzen vereinbart worden war, haben Union und SPD ein zentrales Streitthema ihrer Koalitionsverhandlungen abgeräumt. Dies geschah unter Zeitdruck, weil die aktuelle Regelung für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus – sogenannte subsidiär Schutzberechtigte – Mitte März 2018 ausläuft. Dass der Familiennachzug nun bis Ende Juli 2018 weiter ausgesetzt bleibt, soll jetzt rasch im Bundestag beschlossen werden. Bereits in ihren Sondierungsgesprächen hatten Union und SPD vereinbart, den Familiennachzug anschließend auf 1.000 Menschen pro Monat zu begrenzen.
Koalitionsverhandlungen sollen zügig abgeschlossen werden
Die SPD hatte angekündigt, bei den Koalitionsverhandlungen eine weitergehende Härtefallregelung erreichen zu wollen, die zusätzlichen Angehörigen den Weg nach Deutschland ermöglichen soll. Nun soll die im Aufenthaltsgesetz vorgesehene Härtefallregelung auch für subsidiär Geschützte weiterhin greifen. Bislang profitierten davon allerdings nur wenige Menschen aus der betroffenen Gruppe: 2017 wurde nur einigen Dutzend subsidiär Geschützten auf dieser Basis der Familiennachzug erlaubt. Mit der Einigung haben CDU, CSU und SPD einen Streit noch vor Ablauf einer von der SPD gesetzten Frist gelöst. Die Sozialdemokraten hatten bis 30.01.2018 Klarheit über eine dauerhafte Regelung verlangt – und zwar ausdrücklich, bevor sie der Übergangslösung im Bundestag zustimmen wollten. Union und SPD wollen ihre Koalitionsverhandlungen möglichst schon am kommenden Wochenende abschließen – sollte dies nicht gelingen, sind zwei Tage Puffer eingeplant.