Türkische Strafgerichte missachten nach Regierungskritik Freispruchanordnung des Verfassungsgerichts

Das türkische Verfassungsgericht hatte vergangene Woche die Freilassung von Journalisten angeordnet. Nachdem die Regierung an dieser Entscheidung Kritik geübt hatte, bleiben die Betroffenen trotzdem in U-Haft bleiben, weil die Strafgerichte der Anordnung nicht folgen. Menschenrechtler sind alarmiert über die Entwicklung, die Folgen auch für den Fall Deniz Yücel haben könnte.

Strafgerichte verweigern Umsetzung der Freilassungsanordnung

Türkische Strafgerichte verweigerten die Umsetzung der Entscheidungen des Verfassungsgerichts zur Freilassung von zwei regierungskritischen Journalisten aus der Untersuchungshaft. Zuvor hatte die Regierung dem Verfassungsgericht vorgeworfen, seine Kompetenzen überschritten zu haben. Anwalt Veysel Ok, der die betroffenen Journalisten Sahin Alpay und Mehmet Altan vor dem höchsten Gericht vertreten hatte, sprach am 15.01.2018 von einer "Staatskrise“. Aus Sicht der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch wirft der Fall die Frage auf, "ob die Rechtsstaatlichkeit in der Türkei funktioniert".

Verfassungsgericht sah Meinungs- und Pressefreiheit der inhaftierten Journalisten verletzt

In den Fällen Alpay und Altan hatte das Verfassungsgericht am 11.01.2018 entschieden, durch die seit mehr als einem Jahr andauernde U-Haft werde das Recht der Angeklagten auf persönliche Freiheit und Sicherheit verletzt. Es verstoße gegen die in der Verfassung verankerte Meinungs- und Pressefreiheit, dass die Grundlage für die U-Haft Artikel und Aussagen der Beschuldigten seien.

Urteile auch für Deniz Yücel von Bedeutung

Der Fall ist auch aus deutscher Sicht relevant, weil der seit elf Monaten ohne Anklage inhaftierte "Welt“-Korrespondent Deniz Yücel vor dem Verfassungsgericht Beschwerde gegen seine U-Haft eingelegt hat. Auch Yücel wird von Ok vertreten. Ok wollte noch am 15.01.2018 seine Reaktion auf die Stellungnahme der Regierung beim Verfassungsgericht zu Yücels Beschwerde einreichen. Danach wäre der Weg für eine Entscheidung frei. Wann sie fällt, ist aber nicht absehbar. Das Verfassungsgericht müsste aus Sicht Oks auch Yücels Freilassung anordnen. "Eigentlich darf mit diesen Urteilen zu Sahin Alpay und Mehmet Altan kein Journalist mehr in Untersuchungshaft bleiben, inklusive Deniz Yücel“, sagte der Anwalt gegenüber der Presse. "Die Beweise gegen Deniz Yücel sind seine Kolumnen, Artikel und Reportagen. In diesem Sinne erwarte ich natürlich ein ähnliches Urteil. Aber was jetzt zählt, ist nicht so ein Urteil, sondern die Umsetzung dieser Urteile.“ Alpay, Altan und Yücel wurden wegen Terrorvorwürfen inhaftiert.

Regierung über Verfassungsurteile brüskiert

Die Regierung hatte empört auf die Entscheidungen zu Alpay und Altan reagiert. "Das Verfassungsgericht hat mit diesem Urteil zweifellos die ihr von der Verfassung festgelegte Grenze der Befugnis und ihrer Aufgaben überschritten“, kritisierte Vize-Ministerpräsident und Regierungssprecher Bekir Bozdag. Das Verfassungsgericht betonte hingegen, es habe nur darüber entschieden, ob die U-Haft in den beiden Fällen verfassungswidrig sei. Bozdag vertrat dagegen die Auffassung, die Richter hätten die beiden Fälle und die Beweislage strafrechtlich bewertet - und so die Rolle eines erstinstanzlichen oder eines Berufungsgerichts übernommen. "Das sind Freispruch-Urteile“, sagte er.

Strafgericht will Verfassungsgerichtsurteil nicht Folge leisten

Entsprechend argumentierte auch das 13. Istanbuler Strafgericht - und entschied im Fall Alpay, es sei "rechtlich nicht möglich", dem Urteil des Verfassungsgerichts Folge zu leisten. Eine Begründung des 26. Istanbuler Strafgerichts zu Altan lag Ok zunächst nicht vor. Der Anwalt sagte: "Das hat keine rechtliche Logik. Das sind Urteile, die vollkommen rechtswidrig und ungerecht sind.“ Er kündigte Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an. Den Strafgerichten, die die Entscheidung zur Entlassung Alpays und Altans nicht umsetzen, warf Ok "Freiheitsberaubung“ vor.

Anwalt: Entscheidungen des Verfassungsgerichts mit Verfassung im Einklang

Während Bozdag, der bis 2017 Justizminister war, der Auffassung ist, dass Gerichtsurteile "keine unanfechtbaren heiligen Schriften“, seien, verweist Anwalt OK auf Artikel 153 der türkischen Verfassung, wonach Entscheidungen des Verfassungsgerichts endgültig und damit nicht anfechtbar seien. "Die Verfassung ist eindeutig: Die Urteile des Verfassungsgerichts sind bindend und müssen sofort umgesetzt werden“, sagte Ok. "Dem Regierungssprecher mag das Urteil nicht gefallen oder er mag es nicht respektieren. Aber er ist dazu verpflichtet, sich daran zu halten.“

Human Rights Watch: Premiere in der Geschichte der Türkei

Laut der Türkei-Expertin von Human Rights Watch, Emma Sinclair-Webb ist der Vorgang eine Premiere in der Geschichte der Türkei. Wenn untergeordnete Gerichte Entscheidungen des Verfassungsgerichts missachteten, "stärkt das die Auffassung, dass es zunehmenden politischen Druck auf die Gerichte in der Türkei gibt und dass sie nicht unabhängig sind“. Sie fügte hinzu: "Das sollte dem Europarat große Sorgen bereiten.“ Deniz Yücel hat auch vor dem EGMR in Straßburg Beschwerde gegen seine Untersuchungshaft eingelegt.

Verfassungsrechtler sieht keine Kompetenzüberschreitungen

Der Verfassungsrechtler Ersan Sen betonte, das Verfassungsgericht habe seine Kompetenzen nicht überschritten. "Das Verfassungsgericht hat Gebrauch von seinen Befugnissen gemacht“, sagte er gegenüber der Deutschen-Presse-Agentur. Die untergeordneten Gerichte hätten nicht das Recht, Entscheidungen des Verfassungsgerichts nicht anzuerkennen. Das Problem müsse gelöst werden, bevor "die Sache in Chaos mündet“.

Redaktion beck-aktuell, Can Merey und Linda Say, 16. Januar 2018 (dpa).