Verbindungen zur Gülen-Bewegung vorgeworfen
Das Gericht sah es nach Informationen von WDR, NDR und "Süddeutscher Zeitung" als erwiesen an, dass die 51-Jährige sich wegen ihrer Verbindungen zur Gülen-Bewegung strafbar gemacht hat. Die Frau, die nach dem Bericht mehr als 20 Jahre in Südwestdeutschland lebte, habe ausschließlich die deutsche Staatsbürgerschaft und sei 2013 in die Türkei gezogen.
Schuldspruch bereits Ende Dezember 2018
Aus dem Auswärtigen Amt hieß es dazu am 14.09.2019 auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, der Fall sei bekannt und man beobachte ihn aufmerksam. Weitere Einzelheiten wurden mit Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte aber nicht genannt. Dem Medienbericht zufolge wurde die Frau bereits Ende Dezember 2018 schuldig gesprochen - das Urteil sei bislang aber nicht öffentlich geworden. In der nächsten Instanz sei das Urteil bestätigt worden. Sollte ihre Revision scheitern, müsse sie die Strafe absitzen.
Erdogan sieht Gülen-Bewegung als Terrororganisation
Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan betrachtet den in den USA lebenden islamischen Prediger Fethullah Gülen als Drahtzieher des Putschversuchs gegen seine Regierung im Juli 2016. Die Bewegung des Geistlichen klassifiziert er als Terrororganisation. Seit dem Putschversuch vor mehr als drei Jahren geht die türkische Führung gegen angebliche Gülen-Anhänger, aber auch gegen Oppositionelle vor. Mehr als 100.000 Staatsbedienstete wurden in dem Zusammenhang entlassen und Zehntausende Menschen verhaftet.
Kölner Sängerin Hozan Cane zu langer Haftstrafe verurteilt
Auch Deutsche geraten immer wieder wegen angeblicher Terrorverbindungen oder dem Vorwurf der Präsidentenbeleidigung ins Visier der türkischen Justiz. Die Kölner Sängerin Hozan Cane etwa war im November 2018 wegen Mitgliedschaft in der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Sie ist im westtürkischen Edirne inhaftiert. In der vergangenen Woche wurde auch Canes Tochter, Gönül Örs, wegen angeblicher Terrorverbindungen verhaftet. Gegen die Sängerin liegt inzwischen eine weitere Anklage wegen Beleidigung Erdogans vor. Die Verhandlung wird am 16.09.2019 fortgesetzt.