Trilogverhandlungen zur EU-Urheberrechtsreform vorerst ausgesetzt

Elf Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, haben am 18.01.2019 einen Kompromissvorschlag der rumänischen Ratspräsidentschaft zur geplanten EU-Urheberechtsreform abgelehnt. Dies berichtete das "Handelsblatt" am 21.01.2019 auf seiner Website. Daraufhin seien die Trilogverhandlungen zwischen EU-Rat, EU-Parlament und Kommission ausgesetzt worden. Damit sei zweifelhaft, ob es noch vor der Europawahl im Mai 2019 zu einer endgültigen Abstimmung über die Reform im EU-Parlament kommt. Zentrale Streitpunkte seien nach wie vor die sogenannten Upload-Filter und das Leistungsschutzrecht für Presseverlage.

Streit um Leistungsschutzrecht für Presseverlage ("Snippets")

Heftig gestritten werde weiterhin bei den Themen Upload-Filter und Leistungsschutzrecht für Presseverlage, so Handelsblatt online. Durch letzteres soll gewährleistet werden, dass Presseverlage für die digitale Nutzung ihrer Veröffentlichungen angemessen vergütet werden. Nach Art. 11 des Richtlinienentwurfs, den das EU-Parlament im September 2018 beschlossen hatte, sind "Hyperlinks, neben denen einzelne Wörter stehen", ausgenommen. Was dies allerdings konkret bedeutet, ist unklar und umstritten. Die rumänische Ratspräsidentschaft hatte jetzt als Kompromiss vorgeschlagen, einzelne Wörter und sehr kurze Textausschnitte ("individual words and very short extracts of a press publication") zu erlauben. Darauf konnte sich der Rat aber nicht einigen.

Streit um Haftung von Plattformbetreibern (Upload-Filter)

Weiterer zentraler Streitpunkt seien die sogenannten Upload-Filter. Art. 13 des Richtlinienentwurfs des EU-Parlaments betrifft die Haftung von Plattformbetreibern wie etwa youtube für Urheberrechtsverstöße durch Uploads ihrer Nutzer. Danach sollen die Plattformbetreiber Lizenzen mit den Rechteinhabern abschließen, die dann auch die Haftung für von (nicht gewerblichen) Nutzern dieser Dienste hochgeladene Werke erfassen. Kritiker sehen dadurch einen faktischen Zwang zu Upload-Filter begründet, um zu verhindern, dass Nutzer urheberrechtlich geschütztes Material hochladen.

Piratenpartei: Recht auf digitale Meinungsfreiheit bedroht

Solche Upload-Filter seien allerdings sehr teuer und überforderten kleine Unternehmen finanziell, schreibt Handelsblatt online. Daher fordere ein Teil der EU-Staaten eine Haftungsbefreiung für kleine Unternehmen. Zudem würden Upload-Filter als fehleranfällig kritisiert. "Fehleranfällige Filter-Algorithmen und Abgaben auf Links drohen unser Internet und unser Recht auf digitale Meinungsfreiheit zu zerstören. Wir wollen kein Filternet und keine Maschinenzensur!", sagt  Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl. Julia Reda, Europaabgeordnete der Piratenpartei, sieht nach Aussetzung der Verhandlungen nun die Chance, "die schädlichsten Elemente der Urheberrechtsreform endgültig abzulehnen", sofern der öffentliche Druck nicht nachlasse.

DJV kritisiert Verzögerung

Der Deutsche Journalisten-Verband kritisierte dagegen das Abstimmungsverhalten der Bundesregierung. "Wir haben überhaupt kein Verständnis dafür, dass sich Deutschland bei dieser überfälligen Reform bei den Blockierern einreiht", erklärte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall. Berichten zufolge lehnt Berlin die von der Ratspräsidentschaft vorgelegte Verhandlungsgrundlage ab, weil sie bei den Verwertungsrechten eine Ausnahmeregelung für Start-ups durchsetzen will. Als Mitglied der Initiative Urheberrecht schließe sich der DJV der Argumentation der Initiative an, dass Start-ups sich in jedem anderen Bereich auch an Recht und Gesetz zu halten haben. "Es ist nicht ersichtlich, warum kleine Firmen gratis von Urheber*innen geschaffene Werke nutzen können sollen", erklärte Überall mit Blick auf die besonders umstrittenen Artikel 11 und Artikel 13.

Redaktion beck-aktuell, 22. Januar 2019.