Togoer wehrt sich weiter gegen seine Abschiebung nach Italien

Der in einer Flüchtlingsunterkunft in Ellwangen festgenommene Asylbewerber aus Togo versucht mit allen juristischen Mitteln, seine Abschiebung nach Italien zu verhindern. Sein Anwalt reichte eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg in Mannheim ein, wie Rechtsanwalt Engin Sanli am 09.05.2018 in Stuttgart mitteilte. Damit geht er gegen einen vom Verwaltungsgericht Stuttgart abgelehnten Eilantrag vor. Dieses hatte am 08.05.2018 den Weg für eine Überstellung nach Italien frei gemacht (Az.: A 5K 16253/17).

VGH: Beschluss unanfechtbar

Der erstinstanzliche Beschluss sei unanfechtbar, erklärte dagegen ein Sprecher des VGH. Unzulässige Rechtsmittel werden im Allgemeinen abgelehnt. Bis wann der VGH eine Entscheidung treffen wird, war zunächst unklar. Der Anwalt des Togoers kündigte an, in einem weiteren Schritt eventuell das Bundesverfassungsgericht anrufen zu wollen.

Bundespolizei muss Togoer gegebenenfalls wieder einreisen lassen

Nach seiner Abschiebung nach Italien wird die Bundespolizei den Togoer aus dem baden-württembergischen Ellwangen allerdings wieder einreisen lassen müssen – sofern er dies möchte. Sollte der togoische Staatsangehörige nach einer gewissen Zeit ein Schutzersuchen gegenüber der Bundespolizei zum Ausdruck bringen, so gilt derzeit folgende Regelung: "Drittstaatsangehörigen ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente und mit Vorbringen eines Asylbegehrens ist die Einreise zu gestatten", sagte eine Sprecherin der Bundespolizei in Potsdam der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte die "Rheinische Post" berichtet.

Verbot zeitlich befristet

Grundsätzlich erhält ein Drittstaatsangehöriger, der aus dem Bundesgebiet abgeschoben wurde, ein zeitlich befristetes Einreiseverbot nach Deutschland. Geregelt sei dies im § 11 Aufenthaltsgesetz, sagte die Sprecherin der Bundespolizei. Ein Drittstaatsangehöriger, der nach Italien abgeschoben wurde, darf somit nicht erneut ins Bundesgebiet einreisen.

Festnahme hatte für Schlagzeilen gesorgt

Der Fall des Togoers hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, weil die Polizei beim ersten Festnahmeversuch am Widerstand von 150 bis 200 Mitbewohnern der Flüchtlingsunterkunft gescheitert war. Während der Mann aus Togo mittlerweile im Abschiebegefängnis in Pforzheim sitzt, hält die Diskussion um den Polizeiansatz in Ellwangen an. Nachdem ein erster Abholungsversuch des Togoers an massivem Widerstand gescheitert war, war die Polizei einige Tage später mit über hundert Einsatzkräften nach Ellwangen zurückgekehrt. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) verteidigte diesen Einsatz am 08.05.2018 als professionell und stellte sich damit hinter seinen Innenminister Thomas Strobl (CDU). Vorwürfe des Staatsversagens wies er als "ungeheuerlich" zurück.

Flüchtlinge erheben Vorwürfe gegen Polizei

In Ellwangen erhoben unterdessen Flüchtlinge schwere Vorwürfe gegen die Polizei. Die Begründung für den Einsatz von Hunderten Polizisten in der Nacht zum 03.05.2018 sei weitgehend konstruiert gewesen, erklärten mehrere ihrer Sprecher am 09.05.2018. Es treffe nicht zu, dass am 30.04.2018 vier Polizisten von mehr als 150 gewalttätigen afrikanischen Flüchtlingen bedroht worden seien, als sie den Togoer abführten. "Wir, die Geflüchteten aus Ellwangen, sind nicht gewalttätig", erklärte ein Nigerianer, der sich als Sprecher der Flüchtlinge in der Ellwanger Erstaufnahmestelle bezeichnete.

Polizei hält an ihrer Darstellung fest

Die Polizei bleibt aber bei ihrer Darstellung, dass der Einsatz wegen massiven Widerstands von mehr als 150 Personen abgebrochen wurde. "Es gibt keinen Grund, unsere Schilderungen der Vorgänge zu ändern", sagte der Sprecher des Polizeipräsidiums Aalen, Bernhard Kohn.

VG Stuttgart, Beschluss vom 08.05.2018 - A 5K 16253/17

Redaktion beck-aktuell, 11. Mai 2018 (dpa).