Richterinnen etwas großzügiger
"Wenn ein Richter – egal ob Mann oder Frau – vorwiegend mit männlichen Antragstellern zu tun hatte, erhöhte das die Chancen weiblicher Antragsteller um rund 17 Prozentpunkte", sagte Ecker laut Mitteilung vom 31.05.2019. "Bei Richterinnen und Richtern, die bei ihren Fällen mit einem ausgeglichenen Geschlechterverhältnis zu tun hatten, hatten Frauen dagegen keinen messbaren Vorteil." Zudem urteilten weibliche Richter etwas großzügiger – die Chance auf eine positive Entscheidung habe bei ihnen unabhängig vom Geschlecht der Antragsteller um rund neun Prozentpunkte höher gelegen.
Forscher für geschlechterparitätisch besetzte Gremien
Die Studie habe nicht untersucht, ob die Entscheidungen richtig oder falsch waren, betonte Ecker. Die Autoren träfen auch keine Aussage darüber, ob Frauen zu nachsichtig oder Männer zu streng behandelt werden oder urteilen. "Aber wir stellen fest, dass Asylanträge von Männern und Frauen unter Umständen ungleich behandelt werden. Und da Asylentscheidungen Grundrechte sowie den Rechtsstaat als Ganzes betreffen, halten wir das für ein Problem." Ecker und seine Wiener Kollegen schlagen daher vor, über Asylanträge und Beschwerden von geschlechterparitätisch besetzten Gremien entscheiden zu lassen.
Studie bedingt zu verallgemeinern
Die Daten stammten aus Österreich aus einem Zeitraum von 2008 bis 2013. Die Studienergebnisse könne man daher nur bedingt verallgemeinern, sagte Ecker. "Es scheint aber nicht abwegig anzunehmen, dass ein ähnlicher Effekt, wie wir ihn für Österreich nachgewiesen haben, auch andernorts auftreten kann."