Streitbeilegungsgesetz soll geändert werden: Bundesweite Universalschlichtungsstelle geplant

Im Zuge von Änderungen beim Streitbeilegungsgesetz soll unter anderem eine bundesweite Universalschlichtungsstelle eingerichtet werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 19/10348) hervor. Die Regierung verweist darauf, dass erste Erfahrungen mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz von 2016, mit dem erstmalig die Rahmenbedingungen für Schlichtungsstellen geschaffen wurden, in einzelnen Punkten Nachbesserungsbedarf ergeben hätten.

Aufgabe der Universalschlichtung soll auf Bund übergehen

Die derzeit den Ländern zugewiesene Aufgabe der ergänzenden Verbraucherschlichtung (Universalschlichtung) soll danach zum 01.01.2020 auf den Bund übertragen werden. Dieser soll durch den Betrieb einer bundesweiten Universalschlichtungsstelle zugleich die Verpflichtung nach der EU-Richtlinie vom Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten erfüllen, im Bundesgebiet flächendeckend für eine Infrastruktur von Verbraucherschlichtungsstellen für Verbraucherstreitigkeiten zu sorgen.

Streitbeilegungsverfahren steigen stetig

Dem Entwurf zufolge haben sich seit Inkrafttreten des Streitbeilegungsgesetzes die Anzahl der Verbraucherschlichtungsstellen und die Anzahl der Streitbeilegungsverfahren stetig erhöht. Gerade vor dem Hintergrund der zum 01.11.2018 eingeführten Musterfeststellungsklage sei eine weitere Zunahme von Verfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen zu erwarten. Im Anschluss an eine erfolgreiche und rechtskräftig abgeschlossene Musterfeststellungsklage müssten Verbraucher, auch wenn sie sich auf das Musterfeststellungsurteil berufen können, ihre individuellen Ansprüche noch durchsetzen. Hierbei biete insbesondere die Verbraucherschlichtung für den Verbraucher eine im Vergleich zum Klageweg vor den ordentlichen Gerichten kostengünstige, schnelle und ressourcenschonende Alternative.

Redaktion beck-aktuell, 23. Mai 2019.