Bayern und Unionsfraktion setzten Neuverhandlung über Öffnungsklausel durch
Scholz zeigte sich dennoch optimistisch, dass die Reform in den nächsten Wochen auf den Weg gebracht werden kann. “Ich bin zuversichtlich, dass wir den Kabinettsentwurf im Mai beschließen werden“, sagte er. Die neue Regelung werde viel einfacher und gerechter sein. Ursprünglich wollte das Kabinett Scholz' Gesetzentwurf bereits am 30.04.2019 verabschieden. Bayern und die Unionsfraktion im Bundestag haben aber Bedenken und wollen eine Öffnungsklausel, die es den Ländern erlaubt, eigene Wege zu gehen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich hinter diese Forderung gestellt.
Streitpunkt bleibt die Berechnungsgrundlage der Steuer
Nach den Plänen von Scholz sollen bei der Berechnung der Grundsteuer in Zukunft vor allem der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen. Bayern aber will ein Flächenmodell, bei dem sich die Steuerhöhe pauschal an der Fläche orientiert. Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen völlig veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 verlangt. Aktuell werden noch Grundstückswerte von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland genutzt. Die Grundstücke sollen nun zum 01.01.2022 neu bewertet werden, danach alle sieben Jahre. Erstmals soll die neu berechnete Grundsteuer 2025 fällig werden.